Wer über längere Zeit einen Job sucht, erhält von Arbeitgebern häufig das Angebot, erst mal ohne Lohn auf Probe zu arbeiten. Die Firmen wollen so testen, ob der Bewerber in die Firma passt, welche Eignungen er für die Arbeit mitbringt und ob er sich ins Team einfügen kann. Die Frage ist: Arbeiten auf Probe und ohne Lohn – ist das zulässig?
Ist eine Beschäftigung ohne Bezahlung erlaubt?
Die Probearbeit ohne Lohn ist zwar grundsätzlich nicht verboten und wird von Arbeitsagenturen bei der Arbeitsvermittlung auch erwartet. Es gibt dafür sogar eine offizielle Bezeichnung – man nennt es „Probearbeit im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses“. Allerdings handelt es sich dabei meist nur um einen Probearbeitstag. Kein Arbeitgeber darf von einem Arbeitsuchenden eine Probearbeit über einen längeren Zeitraum – z. B. mehrere Wochen ohne Lohn – verlangen (§ 612 BGB). Das ist nicht nur sittenwidrig, es zählt auch unter Schwarzarbeit. Um herauszufinden, ob sich ein Arbeitnehmer für den Job eignet, gibt es ja die Probezeit von sechs Monaten.
Sind Probearbeiter in der „Testphase“ versichert?
Wer Arbeitslosengeld bezieht und in einer Firma eine Probearbeit absolvieren will, muss das dem Arbeitsamt melden. Der Grund: Er steht der Arbeitsagentur in dieser Zeit für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung – und müsste das ohne Unterbrechung. Aber auch wer keine Leistungen bezieht, sollte sich absichern. Denn während der Probearbeit ist der „Testmitarbeiter“ nicht versichert!
Wie erkennt man, ob ein Arbeitsangebot seriös ist?
Wer zur Probe arbeiten will, sollte auf folgende Forderungen bzw. Angebote des Arbeitgebers achten:
- Wie viele Stunden werden von einem potentiellen Mitarbeiter in einem Unternehmen auf Probe erwartet? Seriöser Arbeitgeber testen einen Arbeitsuchenden meist nur am einem, maximal zwei Tagen und bieten ihm bei entsprechender Eignung einen Arbeitsvertrag mit Probezeit an.
- Ist eine längere Testphase nötig, z. weil es sich um eine Spezialtätigkeit handelt? Arbeitgeber, die ernsthaft eine geeignete Fachkraft suchen, erklären einem Interessenten warum eine längere Probephase nötig ist – und sie zahlen Lohn und versichern den „Testmitarbeiter“ ordnungsgemäß.
- Wird während der Probearbeit klar, dass eigentlich eine Vertretung für eine kranke oder schwangere Mitarbeiterin gesucht wird? In diesem Fall bietet ein seriöser Arbeitgeber einem für die Tätigkeit geeigneten Kollegen einen Vertretungsvertrag an.
- Spricht der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von einer Praktikantenstelle? Dann ist besondere Vorsicht geboten. Denn Praktikanten erhalten oftmals keinen Lohn und werden oft über Monate beschäftigt – für ein „gutes Zeugnis“, ohne Lohn und mit dem Versprechen, dass eine Einstellung erfolgt, sobald eine Stelle im Unternehmen frei wird. Gewerkschaften nennen das „moderne Sklaverei“, auf die sich kein Arbeitssuchender einlassen sollte.
Probearbeit: Was du vorher wissen solltest!
Wer über längere Zeit einen Job sucht, erhält von Arbeitgebern häufig das Angebot, erst mal ohne Lohn auf Probe zu arbeiten. Die Firmen wollen so testen, ob der Bewerber in die Firma passt, welche Eignungen er für die Arbeit mitbringt und ob er sich ins Team einfügen kann. Die Frage ist: Arbeiten auf Probe und ohne Lohn – ist das zulässig?
Ist eine Beschäftigung ohne Bezahlung erlaubt?
Die Probearbeit ohne Lohn ist zwar grundsätzlich nicht verboten und wird von Arbeitsagenturen bei der Arbeitsvermittlung auch erwartet. Es gibt dafür sogar eine offizielle Bezeichnung – man nennt es „Probearbeit im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses“. Allerdings handelt es sich dabei meist nur um einen Probearbeitstag. Kein Arbeitgeber darf von einem Arbeitsuchenden eine Probearbeit über einen längeren Zeitraum – z. B. mehrere Wochen ohne Lohn – verlangen (§ 612 BGB). Das ist nicht nur sittenwidrig, es zählt auch unter Schwarzarbeit. Um herauszufinden, ob sich ein Arbeitnehmer für den Job eignet, gibt es ja die Probezeit von sechs Monaten.
Sind Probearbeiter in der „Testphase“ versichert?
Wer Arbeitslosengeld bezieht und in einer Firma eine Probearbeit absolvieren will, muss das dem Arbeitsamt melden. Der Grund: Er steht der Arbeitsagentur in dieser Zeit für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung – und müsste das ohne Unterbrechung. Aber auch wer keine Leistungen bezieht, sollte sich absichern. Denn während der Probearbeit ist der „Testmitarbeiter“ nicht versichert!
Wie erkennt man, ob ein Arbeitsangebot seriös ist?
Wer zur Probe arbeiten will, sollte auf folgende Forderungen bzw. Angebote des Arbeitgebers achten:
- Wie viele Stunden werden von einem potentiellen Mitarbeiter in einem Unternehmen auf Probe erwartet? Seriöser Arbeitgeber testen einen Arbeitsuchenden meist nur am einem, maximal zwei Tagen und bieten ihm bei entsprechender Eignung einen Arbeitsvertrag mit Probezeit an.
- Ist eine längere Testphase nötig, z. weil es sich um eine Spezialtätigkeit handelt? Arbeitgeber, die ernsthaft eine geeignete Fachkraft suchen, erklären einem Interessenten warum eine längere Probephase nötig ist – und sie zahlen Lohn und versichern den „Testmitarbeiter“ ordnungsgemäß.
- Wird während der Probearbeit klar, dass eigentlich eine Vertretung für eine kranke oder schwangere Mitarbeiterin gesucht wird? In diesem Fall bietet ein seriöser Arbeitgeber einem für die Tätigkeit geeigneten Kollegen einen Vertretungsvertrag an.
- Spricht der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von einer Praktikantenstelle? Dann ist besondere Vorsicht geboten. Denn Praktikanten erhalten oftmals keinen Lohn und werden oft über Monate beschäftigt – für ein „gutes Zeugnis“, ohne Lohn und mit dem Versprechen, dass eine Einstellung erfolgt, sobald eine Stelle im Unternehmen frei wird. Gewerkschaften nennen das „moderne Sklaverei“, auf die sich kein Arbeitssuchender einlassen sollte.
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