Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist nicht nur angespannt, in Städte wie München, Hamburg, Leipzig, Frankfurt und Berlin ist die Suche, nach einer bezahlbaren Wohnung zum Geduldsspiel geworden. In Ballungszentren melden sich auf Wohnungsanzeigen bis zu 50 Interessenten zur Wohnungsbesichtigung an – da haben Vermieter die Auswahl. Wer im Gespräch mit dem Vermieter „falsch“ antwortet, kann das Nachsehen haben – selbst wenn er den Mietpreis bezahlen kann. Denn wer zu einem Gespräch zum Vermieter eingeladen wird, hat die erste Hürde genommen – und jetzt kommt es darauf an, klug zu antworten. Denn: Nicht jede Frage, die Vermieter stellen, müssen Mieter wahrheitsgemäß beantworten. Wer klug „lügt“, verbessert seine Chancen, einen Mietvertrag zu bekommen.
Wir haben die sechs häufigsten Fragen von Vermieter gesammelt, die Mieter falsch oder nicht beantworten müssen.
Sind Sie schwanger oder planen Sie eine Familie zu gründen?
Diese Frage ist unzulässig, denn sie ist ein Eingriff in die Privat- und Intimsphäre. Ein klares NEIN ist deshalb die beste Antwort. Den Vermieter geht es nämlich schlicht nichts an, wie künftige Mieter ihre Zukunft planen. Wenn es später nicht beim NEIN bleibt, weil man eine Familie gründen will, kann der Vermieter nichts dagegen tun.
Sind Sie Mitglied in einem Mieterverein?
Auch hier ist ein deutliches NEIN ratsam, denn auch diese Frage ist unzulässig – ebenso wie die Frage nach einer Parteizugehörigkeit oder welcher Religion ein Mensch angehört. Mieter, die bei dieser Frage „lügen“ müssen nicht mit Konsequenzen rechnen.
Lieben Sie Tiere bzw. mögen Sie Haustiere?
Eine Frage, die Vermieter immer dann stellen, wenn sie Haustiere ablehnen. Aber: Nur Hunde können im Mietvertrag verboten werden und Kleintiere sind nicht meldepflichtig. Deshalb ist die klügste Antwort: „Ja, ich liebe Tiere, bin aber im Moment beruflich so stark eingespannt, dass ich kein Haustier habe“. Ob man sich später einen Hamster, Ziervögel oder Fische anschafft, geht den Vermieter nichts an. Und: Klauseln in Mietverträgen, die „alle Haustiere“ verbieten, sind ohnehin nicht rechtskräftig.
Welchen Musikgeschmack haben Sie?
Hier wollen Vermieter testen, ob der neue Mieter laute Pop- oder Rockmusik liebt und diese so laut hört, dass die Wände wackeln. Abgesehen davon, dass Vermieter der Musikgeschmack seiner Mieter nichts angeht, ist es klug zu antworten: „Am liebsten höre ich Klassik“. Damit sind Vermieter meist zufrieden – aber welche Musik der Mieter nach dem Einzug tatsächlich hört, bleibt selbstverständlich ihm überlassen.
Haben Sie einen großen Freundes- und Bekanntenkreis?
Eine viel zu persönliche Frage, die zukünftige Mieter am besten so beantworten: „Ich bin eher ein ruhiger Typ, der gern allein vor dem Fernseher sitzt“. Ist der Mietvertrag unterschrieben, können Mieter so viel Besuch empfangen, wie sie wollen – so lange andere Mieter nicht durch Partylärm belästigt und die Ruhezeiten eingehalten werden.
Sind Sie schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Eine solche Frage ist ebenso unzulässig wie die Frage, ob man vorbestraft ist. Die Antwort darf und sollte deshalb NEIN lauten, denn selbst wenn es zutrifft, ist eine solche „Lüge“ erlaubt.
Achtung! Sind Sie Raucher oder Nichtraucher?
Bei dieser Frage scheiden sich die Geister. Wer ehrlich antwortet, bekommt die Wohnung unter Umständen nicht. Wer die Frage verneint und dann einen Mietvertrag unterschreibt, in dem es eine zulässige Klausel gibt, nach der Rauchen in der Wohnung untersagt ist, bekommt ein Problem. Erfährt der Vermieter, dass der Mieter in der Wohnung raucht, liegt ein Vertragsbruch vor und das ist ein Kündigungsgrund. Deshalb muss man abwägen, ob man hier wahrheitsgemäß antwortet oder nicht. Oder einfach aufhören zu rauchen.
Lügen bei der Wohnungssuche? 6 Fragen, die Mieter nicht „ehrlich“ beantworten müssen
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist nicht nur angespannt, in Städte wie München, Hamburg, Leipzig, Frankfurt und Berlin ist die Suche, nach einer bezahlbaren Wohnung zum Geduldsspiel geworden. In Ballungszentren melden sich auf Wohnungsanzeigen bis zu 50 Interessenten zur Wohnungsbesichtigung an – da haben Vermieter die Auswahl. Wer im Gespräch mit dem Vermieter „falsch“ antwortet, kann das Nachsehen haben – selbst wenn er den Mietpreis bezahlen kann. Denn wer zu einem Gespräch zum Vermieter eingeladen wird, hat die erste Hürde genommen – und jetzt kommt es darauf an, klug zu antworten. Denn: Nicht jede Frage, die Vermieter stellen, müssen Mieter wahrheitsgemäß beantworten. Wer klug „lügt“, verbessert seine Chancen, einen Mietvertrag zu bekommen.
Wir haben die sechs häufigsten Fragen von Vermieter gesammelt, die Mieter falsch oder nicht beantworten müssen.
Sind Sie schwanger oder planen Sie eine Familie zu gründen?
Diese Frage ist unzulässig, denn sie ist ein Eingriff in die Privat- und Intimsphäre. Ein klares NEIN ist deshalb die beste Antwort. Den Vermieter geht es nämlich schlicht nichts an, wie künftige Mieter ihre Zukunft planen. Wenn es später nicht beim NEIN bleibt, weil man eine Familie gründen will, kann der Vermieter nichts dagegen tun.
Sind Sie Mitglied in einem Mieterverein?
Auch hier ist ein deutliches NEIN ratsam, denn auch diese Frage ist unzulässig – ebenso wie die Frage nach einer Parteizugehörigkeit oder welcher Religion ein Mensch angehört. Mieter, die bei dieser Frage „lügen“ müssen nicht mit Konsequenzen rechnen.
Lieben Sie Tiere bzw. mögen Sie Haustiere?
Eine Frage, die Vermieter immer dann stellen, wenn sie Haustiere ablehnen. Aber: Nur Hunde können im Mietvertrag verboten werden und Kleintiere sind nicht meldepflichtig. Deshalb ist die klügste Antwort: „Ja, ich liebe Tiere, bin aber im Moment beruflich so stark eingespannt, dass ich kein Haustier habe“. Ob man sich später einen Hamster, Ziervögel oder Fische anschafft, geht den Vermieter nichts an. Und: Klauseln in Mietverträgen, die „alle Haustiere“ verbieten, sind ohnehin nicht rechtskräftig.
Welchen Musikgeschmack haben Sie?
Hier wollen Vermieter testen, ob der neue Mieter laute Pop- oder Rockmusik liebt und diese so laut hört, dass die Wände wackeln. Abgesehen davon, dass Vermieter der Musikgeschmack seiner Mieter nichts angeht, ist es klug zu antworten: „Am liebsten höre ich Klassik“. Damit sind Vermieter meist zufrieden – aber welche Musik der Mieter nach dem Einzug tatsächlich hört, bleibt selbstverständlich ihm überlassen.
Haben Sie einen großen Freundes- und Bekanntenkreis?
Eine viel zu persönliche Frage, die zukünftige Mieter am besten so beantworten: „Ich bin eher ein ruhiger Typ, der gern allein vor dem Fernseher sitzt“. Ist der Mietvertrag unterschrieben, können Mieter so viel Besuch empfangen, wie sie wollen – so lange andere Mieter nicht durch Partylärm belästigt und die Ruhezeiten eingehalten werden.
Sind Sie schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Eine solche Frage ist ebenso unzulässig wie die Frage, ob man vorbestraft ist. Die Antwort darf und sollte deshalb NEIN lauten, denn selbst wenn es zutrifft, ist eine solche „Lüge“ erlaubt.
Achtung! Sind Sie Raucher oder Nichtraucher?
Bei dieser Frage scheiden sich die Geister. Wer ehrlich antwortet, bekommt die Wohnung unter Umständen nicht. Wer die Frage verneint und dann einen Mietvertrag unterschreibt, in dem es eine zulässige Klausel gibt, nach der Rauchen in der Wohnung untersagt ist, bekommt ein Problem. Erfährt der Vermieter, dass der Mieter in der Wohnung raucht, liegt ein Vertragsbruch vor und das ist ein Kündigungsgrund. Deshalb muss man abwägen, ob man hier wahrheitsgemäß antwortet oder nicht. Oder einfach aufhören zu rauchen.
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