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Kurzarbeit: Was heißt das für Arbeitnehmer?
Kurzarbeit: Was heißt das für Arbeitnehmer?

Quelle: rawpixel.com

Arbeit

Kurzarbeit: Was heißt das für Arbeitnehmer?

In Deutschland boomt die Wirtschaft und trotzdem sind immer wieder Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Hier sind viele Fragen offen, die sich Betroffene oft nicht beantworten können. Wir erklären die wichtigsten Fragen zur Kurzarbeit.

In Deutschland boomt die Wirtschaft und trotzdem sind immer wieder Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Hier sind viele Fragen offen, die sich Betroffene oft nicht beantworten können. Wir erklären die wichtigsten Fragen zur Kurzarbeit.

Welche Vorteile hat die Kurzarbeit eigentlich?

Der größte Vorteil bei der Kurzarbeit ist, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Selbst wenn sie bei Kurzarbeit weniger verdienen, sind sie doch vor Arbeitslosigkeit geschützt und verdienen so viel, dass sie ihre Familie versorgen können.

Wer entscheidet, wann Kurzarbeit gemacht wird?

Die Firma muss die Kurzarbeit für die gesamte Belegschaft bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Bedingung für die Bewilligung ist, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von Kurzarbeit betroffen ist – nicht nur einzelne Mitarbeiter.

Wie viel Geld wird Kurzarbeitern ausgezahlt?

Die Unternehmen zahlen Kurzarbeitern den Lohn für die tatsächlich geleistete Kurzarbeit – z. B. für 20 statt für 40 Wochenstunden. Für den entgangenen Lohn zahlt die Arbeitsagentur einen Ausgleich. Rechenbeispiel: Wer z.B. 1 500 Euro NETTO pro Monat verdient, aber statt der vereinbarten 40 nur noch 20 Wochenstunden arbeitet, erhält von der Firma das auch nur das halbe Nettogehalt – also 750 Euro. Den Rest überweist die Arbeitsagentur (maximal 67 Prozent) – also 502,50 Euro. Insgesamt verdient ein Kurzarbeiter (bei diesem Rechenbeispiel und so lange er in Kurzarbeit ist), 1 252,50 Euro pro Monat. Und: Das Kurzarbeitergeld ist nicht lohnsteuerpflichtig!

Wird in Kurzarbeit der Jahresurlaub gekürzt?

Am Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer ändert sich nichts. Alle Mitarbeiter haben auch bei Kurzarbeit einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bzw. erhalten so viel Urlaub, wie im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde.

Wie verhält es sich mit den Sozialbeiträgen?

Auf die Sozialversicherung hat die Kurzarbeit keinen Einfluss. Sozialbeiträge für Lohn und Kurzarbeitergeld werden weiter je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Die Beiträge für die Ausfallstunden werden nach einem Schlüssel errechnet – und die trägt die Firma allein.

Infos für Kurzarbeiter

Im Sozialgesetzbuch III ist festgeschrieben, was Kurzarbeitern gesetzlich zusteht (§ 177)!

Der Rentenanspruch verringert sich in der Zeit der Kurzarbeit nur geringfügig.

Im Bundesurlaubsgesetz ist der Anspruch auf 24 Tage Jahresurlaub auch für Kurzarbeiter geregelt (§ 3)!


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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