Jedes neue Jahr bringt Änderungen für Familien, Arbeitnehmer, Mütter, Mieter und Verbraucher. Dies gilt auch für 2018 und es gibt vor allem viele positive Änderungen. Wir haben für euch den Überblick.
1. Änderung: Mehr Schutz für Mütter und schwangere Frauen
Ab Januar gelten Änderungen im Mutterschutz. Firmen müssen die Arbeitsbedingungen dann so gestalten, dass Schwangere weiterhin berufstätig sein können. Sie dürfen aber nicht mehr allein arbeiten und es muss immer Hilfe gewährleistet sein. Außerdem gilt die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt dann auch für Schülerinnen und Studentinnen. Und: Schwangere Frauen dürfen ab Januar sogar Überstunden machen. Voraussetzung ist aber, dass die werdende Mutter zustimmt und dass ein ärztliches Attest vorliegt, dass die Arbeitszeiten Mutter und Kind nicht gefährden.
2. Änderung: Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Gute Nachrichten gibt es für Eltern. Der Grundfreibetrag steigt von 8820 auf 9000 Euro, der Kinderfreibetrag von 4716 auf 4788 Euro. Das Kindergeld für das 1. und 2. Kind steigt von 192 auf 194 Euro, für das 3. Kind von 198 auf 200 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind von 223 auf 225 Euro.
3. Änderung: Väter müssen für Kinder mehr Unterhalt zahlen
Der Mindestunterhalt, den Väter zahlen müssen, beträgt ab Januar für Kinder von 0 bis 5 Jahren 348 – statt bisher 342 Euro. Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten dann 399 – statt bisher 393 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es 467 – statt bisher 460 Euro.
4. Änderung: Änderungen gibt es in der Unterhaltstabelle
Erstmals seit zehn Jahren wird das Einkommen der Düsseldorfer Tabelle angehoben. Es beginnt nicht mehr mit einem Nettoeinkommen “bis 1500 Euro”, sondern “bis 1900 Euro” und endet bei 5500 statt bei 5100 Euro.
5. Änderung: Änderungen auch bei den Minderungsrenten
Ab Januar steigen die Erwerbsminderungsrenten schrittweise um sieben Prozent, denn die “Zurechnungszeit” wird angehoben. Bisher wurden Erwerbsminderungsrenten so berechnet, als hätten Versicherte bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 wird die “Zurechnungszeit” schrittweise um drei Jahre (bis zum 65. Lebensjahr) verlängert und damit erhöht sich die Rente.
6. Änderung: Betriebsrentenversorgung auch in kleinen Firmen
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird im Januar das Sozialpartnermodell eingeführt. Damit können auch Mitarbeiter kleiner Firmen und geringfügig Beschäftigte eine Betriebsrente erhalten.
7. Änderung: Für Arbeitnehmer sinken die Rentenbeiträge
Arbeitnehmer zahlen ab Januar weniger Rentenbeiträge. Diese sinken von 18,7 auf 18,6 Prozent und werden erst im Jahr 2023 wieder auf 18,7 Prozent angehoben.
8. Änderung: Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigen
Empfänger von staatlichen Transferleistungen erhalten ab Januar mehr Geld. Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 auf 416 Euro und für Paare erhöht er sich der Satz von 368 auf 374 Euro pro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Kinder bis 6 Jahre erhalten 240 statt bisher 237 Euro, Kinder bis 14 Jahre 296 statt bisher 291 Euro und Kinder bis 18 Jahre 316 statt bisher 311 Euro. Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die noch im Haushalt der Eltern leben, erhalten 332 statt bisher 327 Euro.
9. Änderung: Der Mindestlohn gilt ab Januar für alle Branchen
Ab Januar gilt in allen Branchen der Mindestlohn, im Baugewerbe und in der Gebäudereinigung steigt er sogar.
Im Baugewerbe wird der Mindestlohn für Hilfsarbeiter bis März 2019 in zwei Schritten auf 12,20 Euro angehoben. Facharbeiter erhalten 15,20 Euro (Berlin 15,05 Euro).
Der Mindestlohn der Gebäudereiniger steigt von 10 auf 10,30 Euro (West) und von 9,05 auf 9,55 Euro (Ost). Ab 1. 12. 2020 gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 10,80 Euro.
10. Änderung: Mehr Gerechtigkeit mit dem Lohntransparenzgesetz
Ab Januar sorgt ein neues Gesetz für ein wenig mehr Gerechtigkeit. Mit dem Lohntransparenzgesetz können Arbeitnehmer aus mehr als 18 000 Firmen erfahren, was die Kollegen verdienen. Das Gesetz gilt zwar im Moment noch nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern, aber es ist ein Anfang. Frauen können in der Geschäftsleitung ab Januar zum Beispiel erfahren, was ihre männlichen Kollegen der Vergleichsgruppe (wenn sie die gleiche Arbeit verrichten) verdienen. Dann wird für ein wenig mehr Transparenz gesorgt und Arbeitnehmerinnen erfahren, wie groß die Lohnunterschiede zu ihren Kollegen tatsächlich sind.
11. Änderung: Kreditkarten: Kunden haften nur mit 50 Euro
Wird die Kreditkarte gestohlen und sie kann vor dem Missbrauch nicht rechtzeitig gesperrt werden, haften Kunden nur noch mit 50, statt mit 150 Euro (gilt nicht bei Fahrlässigkeit und Vorsatz).
12. Änderung: 500 Euro Scheine werden eingezogen
Der 500-Euro-Schein wird ab Januar 2018 nicht mehr gedruckt und im Laufe des Jahres eingezogen.
13. Änderung: Für die Steuererklärung gibt es längere Fristen
Ab 2018 gelten neue Fristen für die Steuererklärung. Sie muss künftig nicht mehr bis 31. Mai, sondern erst zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit.
14. Änderung: Verspätungszuschlag droht auch bei 0-Steuer
Änderungen gibt es auch beim Verspätungszuschlag. Ausschlaggebend ist dann nur noch der verspätete Abgabetermin, denn der Verspätungszuschlag droht künftig auch bei 0-Euro-Steuer (Nullfestsetzung) und sogar dann, wenn es zu einer Erstattung kommt. Es werden mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat fällig.
15. Änderung: Steuererklärung kommt jetzt ohne Belege aus
Erheblich vereinfacht wird die Steuererklärung auch deshalb, weil sie künftig ohne Belege eingereicht werden kann. Doch wegwerfen darf der Steuerbürger die Nachweise nicht, denn das Finanzamt kann die Unterlagen bei Bedarf anfordern. Aus der Belegabgabepflicht wird die eine Belegvorhaltepflicht.
16. Änderung: Steuerbescheid kommt nicht mehr per Post
Die Steuerbescheide werden vom Finanzamt künftig nicht mehr verschickt, sondern zum Abruf bereitgestellt – wenn der Steuerzahler zustimmt!
17. Änderung: Korrektur von Fehlern in Steuerbescheiden
Der Steuerbescheid kann jetzt sogar nachträglich geändert werden, wenn sich ein Rechenfehler eingeschlichen hat – denn das kann sich auf die Steuerlast auswirken..
18. Änderung: Winterreifenpflicht, HU und TÜV am Fahrzeug
Wer bei Schnee ohne Winterreifen/M+Winterreifen fährt, muss 60 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Und: Auch der Fahrzeughalter muss 75 Euro Bußgeld zahlen. Die Abgasuntersuchung (AU) wird Bestandteil der Hauptuntersuchung und nur mit bestandener AU gibt es die TÜV-Plakette.
19. Änderung: Geoblocking bei Netflix, Amazon & Co. entfällt.
Für alle Fans von Netflix, iTunes, Sky Go oder Amazon gibt es gute Nachrichten. Am 20. März entfällt das Geoblocking. Das heißt: Filme, Videospiele und Musik können auch im EU-Ausland genutzt werden – und zwar ohne zusätzliche Gebühren.
Habt ihr von diesen Änderungen bereits gewusst? Was würdet ihr ändern, wenn ihr ein Gesetz selber bestimmen könntet? Schreibt es gern in die Kommentare!
Caroline
Gerade gesehen, super! Vielen lieben Dank für die Infos. Muss man sich nicht jede einzelne Änderungen suchen. LG Caro aus HH
8 Januar
Hanna Adams
Meine Schwester hat letztes Jahr angefangen zu arbeiten und hat noch nie eine Steuererklärung gemacht. Besonders zu Fristen, Prozedur und Belegen hatte sie viele Fragen. Gibt es sonstige Änderungen bezüglich der Steuererklärung?
3 September
Tobias Müller
Danke für die Informationen zu den Änderungen im Jahr 2018. Meine Cousine arbeitet bei einem Unternehmen für Gebäudereinigung. Sie kennt die Änderungen sicher schon, aber ich werde es ihr weiterempfehlen. Schön, dass der Mindestlohn nun für alle Branchen gilt.
LG
20 September