Wer kennt das nicht? Zwei Autos in einer engen Straße und im nächsten Augenblick ist der Seitenspiegel abgerissen oder eine Beule in der Tür. Etwa 2,4 Millionen Unfälle zählt die Polizei pro Jahr, 80 Prozent mit Bagatellschäden. Doch wie verhält man sich richtig in einer solchen Situation?
Muss man bei „kleinen Kratzern“ unbedingt die Polizei rufen?
Bei „Bagatellschäden“ wie z. B. Kratzer oder ein beschädigter Seitenspiegel, müssen die Unfallgegner die Polizei nicht rufen und können den Schaden untereinander regeln – wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
Bis zu welcher Schadenshöhe ist es eine “Bagatelle”?
Für Bagatellschäden gilt eine Schadensgrenze von etwa 1 000 Euro Reparaturkosten. Doch Vorsicht! Ein Laie kann die Höhe eines Schadens kaum feststellen, denn Beulen im Blech des Kotflügels oder der Tür können leicht mehreren hundert Euro Reparaturkosten betragen. Deshalb gilt: Wer sich nicht sicher ist, sollte den Schaden von der Polizei aufnehmen lassen.
Bei kleinen Blechschäden sofort die Straße räumten?
Ja! Ist niemand verletzt und beide Fahrzeuge sind fahrbereit, muss die Unfallstelle zügig geräumt werden. Das Entfernen der Autos von der Straße gilt in diesem Fall nicht als Unfallflucht – es ist gesetzlich vorgeschrieben. Denn: Behindern Autos nach einem Unfall mit Bagatellschäden den Verkehr oder verursachen einen Stau, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Das gilt nicht, wenn ein Auto stark beschädigt ist, dann muss die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden.
Immer Polizei holen, weil sonst die Versicherung Ärger macht?
Versicherungen akzeptieren die Räumung des Autos von der Straße. Ärger bei der Schadenregulierung droht nicht, wenn der Schaden unter 1 000 Euro liegt. Aber: Ist für einen Laien sichtbar, dass der Schaden größer ist, darf das Auto zwar von der Straße entfernt werden, nicht aber vom Unfallort, bevor die Polizei den Unfall aufgenommen hat. War die Polizei vor Ort, ist das Aktenzeichen für die Bearbeitung des Schadens wichtig.
Was muss der Versicherung wann gemeldet werden?
Bagatellschäden müssen der Versicherung unverzüglich bzw. innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Wichtig sind neben dem exakten Ort und der Zeit des Unfalls, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Fahrer. Achtung! Unbedingt den Ausweis zeigen lassen und die Nummer des Versicherungsscheines und die Gesellschaft aufschreiben. Sind Zeugen in der Nähe, Namen und Adressen notieren. Den Schaden mit dem Fotohandy fotografieren und (falls möglich) den Schaden kurz aufschreiben und von beiden Unfallbeteiligten unterschreiben lassen (gilt nicht als Schuldanerkenntnis).
Was gilt bei Unfällen mit ausländischen Autos?
Ist das Auto des Unfallgegners im Ausland zugelassen oder der Fahrer hat keinen deutschen Wohnsitz, muss man unbedingt die Polizei informieren und den Unfall aufnehmen lassen – egal wie hoch der Schaden ist!
Wie zügig wird ein Bagatellschaden reguliert?
Wurde der Schaden fristgemäß an die Versicherung gemeldet und das Schadenformular ausgefüllt, muss für die Bearbeitung ein Kostenvoranschlag oder die Rechnung einer Kfz-Werkstatt eingereicht werden. Stimmen die Angaben der Unfallgegner überein und sind nicht widersprüchlich, dauert die Schadenregulierung zwei bis drei Wochen.
Bagatellschäden im Straßenverkehr: Wie verhält man sich richtig?
Wer kennt das nicht? Zwei Autos in einer engen Straße und im nächsten Augenblick ist der Seitenspiegel abgerissen oder eine Beule in der Tür. Etwa 2,4 Millionen Unfälle zählt die Polizei pro Jahr, 80 Prozent mit Bagatellschäden. Doch wie verhält man sich richtig in einer solchen Situation?
Muss man bei „kleinen Kratzern“ unbedingt die Polizei rufen?
Bei „Bagatellschäden“ wie z. B. Kratzer oder ein beschädigter Seitenspiegel, müssen die Unfallgegner die Polizei nicht rufen und können den Schaden untereinander regeln – wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
Bis zu welcher Schadenshöhe ist es eine “Bagatelle”?
Für Bagatellschäden gilt eine Schadensgrenze von etwa 1 000 Euro Reparaturkosten. Doch Vorsicht! Ein Laie kann die Höhe eines Schadens kaum feststellen, denn Beulen im Blech des Kotflügels oder der Tür können leicht mehreren hundert Euro Reparaturkosten betragen. Deshalb gilt: Wer sich nicht sicher ist, sollte den Schaden von der Polizei aufnehmen lassen.
Bei kleinen Blechschäden sofort die Straße räumten?
Ja! Ist niemand verletzt und beide Fahrzeuge sind fahrbereit, muss die Unfallstelle zügig geräumt werden. Das Entfernen der Autos von der Straße gilt in diesem Fall nicht als Unfallflucht – es ist gesetzlich vorgeschrieben. Denn: Behindern Autos nach einem Unfall mit Bagatellschäden den Verkehr oder verursachen einen Stau, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Das gilt nicht, wenn ein Auto stark beschädigt ist, dann muss die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden.
Immer Polizei holen, weil sonst die Versicherung Ärger macht?
Versicherungen akzeptieren die Räumung des Autos von der Straße. Ärger bei der Schadenregulierung droht nicht, wenn der Schaden unter 1 000 Euro liegt. Aber: Ist für einen Laien sichtbar, dass der Schaden größer ist, darf das Auto zwar von der Straße entfernt werden, nicht aber vom Unfallort, bevor die Polizei den Unfall aufgenommen hat. War die Polizei vor Ort, ist das Aktenzeichen für die Bearbeitung des Schadens wichtig.
Was muss der Versicherung wann gemeldet werden?
Bagatellschäden müssen der Versicherung unverzüglich bzw. innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Wichtig sind neben dem exakten Ort und der Zeit des Unfalls, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Fahrer. Achtung! Unbedingt den Ausweis zeigen lassen und die Nummer des Versicherungsscheines und die Gesellschaft aufschreiben. Sind Zeugen in der Nähe, Namen und Adressen notieren. Den Schaden mit dem Fotohandy fotografieren und (falls möglich) den Schaden kurz aufschreiben und von beiden Unfallbeteiligten unterschreiben lassen (gilt nicht als Schuldanerkenntnis).
Was gilt bei Unfällen mit ausländischen Autos?
Ist das Auto des Unfallgegners im Ausland zugelassen oder der Fahrer hat keinen deutschen Wohnsitz, muss man unbedingt die Polizei informieren und den Unfall aufnehmen lassen – egal wie hoch der Schaden ist!
Wie zügig wird ein Bagatellschaden reguliert?
Wurde der Schaden fristgemäß an die Versicherung gemeldet und das Schadenformular ausgefüllt, muss für die Bearbeitung ein Kostenvoranschlag oder die Rechnung einer Kfz-Werkstatt eingereicht werden. Stimmen die Angaben der Unfallgegner überein und sind nicht widersprüchlich, dauert die Schadenregulierung zwei bis drei Wochen.
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