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10 Irrtümer im Straßenverkehr, die sich hartnäckig halten
10 Irrtümer im Straßenverkehr, die sich hartnäckig halten

Quelle: Hermes Rivera / Unsplash

Lifestyle - Ratgeber

10 Irrtümer im Straßenverkehr, die sich hartnäckig halten

Mache Irrtümer halten sich über Jahrzehnte, denn sie werden immer weitergegeben – auch wenn längst erwiesen ist, dass eine „Tatsache“ falsch ist. Inzwischen hat sich der Name geändert – man spricht von Fake News, aber das macht die Behauptung nicht richtiger. Wir haben zehn Irrtümer zusammengetragen, die falsch sind und falsch bleiben – auch wenn sie vielleicht richtig klingen...

Mache Irrtümer halten sich über Jahrzehnte, denn sie werden immer weitergegeben – auch wenn längst erwiesen ist, dass eine „Tatsache“ falsch ist. Inzwischen hat sich der Name geändert – man spricht von Fake News, aber das macht die Behauptung nicht richtiger. Wir haben zehn Irrtümer zusammengetragen, die falsch sind und falsch bleiben – auch wenn sie vielleicht richtig klingen…

Irrtum 1: Wer auffährt trägt hat immer Schuld

Das gilt nicht „automatisch“. Hier gilt der „Anscheinsbeweis“ also wer auffährt, muss beweisen, dass er nicht schuld ist. Aber: Bremst ein anderer Autofahrer beim Spurwechsel spontan ab, trifft ihn die Schuld, wenn ihm jemand auffährt.

Irrtum 2: Kleiner Unfall, ein Zettel reicht aus

Wichtig ist hier vor allem, dass der Geschädigte den Zettel findet. Fliegt er weg oder jemand entfernt ihn, kann der Geschädigte den „Täter“ wegen Fahrerflucht anzeigen. Besser ist, immer die Polizei anzurufen und den Schaden aufnehmen zu lassen – auch wenn er klein ist und der Autofahrer unauffindbar.

Irrtum 3: Auf der Autobahn ist 60 km/h Pflicht

Auf deutschen Autobahnen gibt es keine Mindest- sondern Höchstgeschwindigkeiten – ein Auto muss aber 60 Stundenkilometer fahren können. Bei schwerer Ladung oder schlechtem Wetter langsam zu fahren, ist also zulässig. Aber: Langsam fahren, um andere zu behindern, ist verboten.

Irrtum 4: EU-Bußgelder muss man nicht zahlen

Das war bis 2011 so, inzwischen werden in der EU verhängte Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt. Voraussetzung: Der Fahrer ist eindeutig identifiziert (Fahrerhaftung). Ist nur das Kennzeichen zu sehen (Halterhaftung), treiben die deutschen Behörden das Bußgeld nicht ein. Aber: Zahlen ist trotzdem besser, denn selbst wenn das Bußgeld in Deutschland nicht eingetrieben wird, könnte die nächsten Fahrt in das Land dazu führen, dass das Auto bis zur Zahlung der Strafe beschlagnahmt wird. Italien treibt z. B. Bußgelder noch fünf Jahre später ein.

Irrtum 5: „Nässe“ heißt immer starker Regen

Zeigt ein Verkehrsschild an, dass bei „Nässe“ nur ein bestimmtes Tempo erlaubt ist, heißt das nicht, dass es stark regnen muss.  Verkehrsrechtlich heißt „Nässe“, die Straße ist „durchgängig nass“.

Irrtum 6: Auf dem Parkplatz gilt rechts vor links

Nicht immer: Auf Supermarkt-Parkplätzen gilt z. B. nicht rechts vor links, sondern die gegenseitige Rücksichtnahme. Ein Schild „Hier gilt die StVO“ ändert daran nichts. Aber: Ist der Parkplatz nicht sichtbar z. B. durch eine Schranke von der Straße getrennt, gehört er zum öffentlichen Verkehrsraum und es gilt die StVO – also rechts vor links.

Irrtum 7: Lichthupe ist immer „Nötigung“

Nein. Wer mit ausreichendem Sicherheitsabstand deutlich macht, dass er zum Überholen ansetzt, darf die Lichthupe benutzen – nicht aber, wenn er bereits gefährlich nahe an ein Auto herangefahren ist und den Fahrer mit der Lichthupe zum Spurwechsel drängt – dann ist es „Nötigung“.

Irrtum 8: Immer an der langen Spur anstellen

Bei einer Straßeneinengung müssen sich Autofahrer im Reißverschlusssystem einfädeln. Wer bis zum Ende der Spur vorfährt und sich dann einordnet, muss nicht nur reingelassen werden, er handelt genau richtig. Wer sich hinten anstellt, verursacht Staus.

Irrtum 9: Tempolimit endet an einer Kreuzung

Das Tempolimit endet nicht automatisch an Kreuzungen. Es endet, wenn es durch ein Schild aufgehoben wird oder nach einer angezeigten Längenangabe – z. B. Tempo 50 endet nach 300 Metern.

Irrtum 10: Wenn das Auto steht, ist das Handy erlaubt

Nein. Telefonieren im Auto ist nur erlaubt, wenn der Motor abgestellt ist. Wer an den Straßenrand fährt oder an einer roten Ampel telefoniert, weil dort das Auto steht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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