Arbeiten im Homeoffice liegt im absoluten Trend. Immer mehr Firmen vereinbaren mit ihren Mitarbeitern, dass sie von zu Hause arbeiten. Doch ist das wirklich eine gute Idee? Wer sich fürs Homeoffice entscheiden möchte, sollten einige Fragen klären, bevor eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zustande kommt. Denn beim Thema Homeoffice gibt es für viele Fragen über Fragen – die fünf wichtigsten werden wir hier beantworten.
1. Arbeitszeit von 9 bis 17 Uhr gilt auch im Homeoffice
Wer morgens in die Firma geht, kommt in der Regel 9 Uhr und geht um 17 Uhr. Während der Arbeitszeit kann der Chef kontrollieren, ob der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist und ob er die Mittagspause einhält. Wer sich auf eine Vereinbarung im Homeoffice einlässt, muss sich ebenso an diese fixen Arbeitszeiten halten und der Firma oder dem Chef für Nachfragen in der Kernarbeitszeit zur Verfügung stehen. Nur wenn es eine individuelle Regelung gibt, darf ein Mitarbeiter zum Beispiel am Nachmittag die Kinder aus der Kita holen und diese Zeit am Abend anhängen. Und: Wenn im Arbeitsvertrag eine freie Arbeitszeiteinteilung vereinbart wurde, darf der Mitarbeiter selbst entscheiden, wann er Pause macht oder sich mal für eine Stunde „ausklinkt“. Was aber grundsätzlich NICHT zulässig ist, dass der Chef die Forderung aufstellt, der Mitarbeiter im Homeoffice müsse JEDERZEIT erreichbar sein.
2. Haben Kollegen im Homeoffice die gleichen Rechte?
Was Arbeitszeit, Überstunden, eine Krankschreibung oder den Urlaub betrifft, haben Kollegen im Homeoffice die gleichen Rechte wie alle anderen Kollegen. Denn hier gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Wer Homeoffice mit dem Chef vereinbart, sollte deshalb ALLES, was von der Arbeit in der Firma abweicht, schriftlich vereinbaren. Beispiel: Homeoffice, das sagt ja bereits der Name, heißt Arbeiten von zu Hause. Wer mit dem Laptop mobil arbeiten möchte, also zum Beispiel zu den Eltern in eine 200 km entfernte Stadt fahren will, braucht dafür die Erlaubnis vom Chef bzw. sollte das schriftlich vereinbaren.
3. Wie kann man Stress beim Homeoffice vermeiden?
Stress entsteht, wenn die Arbeitsaufgaben nach Feierabend oder gar am Wochenende erledigt werden müssen, weil die Arbeitszeit nicht ausgereicht hat. Für Kollegen, die im Homeoffice oder mobil arbeiten, ist diese „Gefahr“ besonders groß. Denn wenn nicht sichtbar ist, wann und wie lange der Kollege arbeitet, besteht immer unterschwellig der Verdacht, dass er oder sie weniger arbeitet als die Kollegen, die am Firmenschreibtisch sitzen – auch wenn die eine Stunde mit den Kollegen in der Kaffeeküche plaudern. Doch fest steht: Jeder Mitarbeiter wird nach Erfolg und die Leistung bewertet. Es ist deshalb gut, sich an die Kernarbeitszeiten zu halten und die Erledigung der Aufgaben und die Arbeitszeiten zu protokollieren.
4. Kann der Chef im Homeoffice Überstunden anweisen?
Zunächst einmal gilt: Auch im Homeoffice müssen Überstunden bezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden, wenn der Chef die Mehrarbeit anweist. Wichtig ist auch hier: Die Überstunden müssen vom Mitarbeiter mit einem Arbeitszeitnachweis belegt werden – vor allem, welche Aufgaben erledigt wurden.
5. Wie oft müssen Mitarbeiter in die Firma kommen?
Natürlich müssen auch Mitarbeiter, die von zu Hause arbeiten, zur Arbeitsbesprechungen, Meetings oder Präsentationen in die Firma oder kommen. Diese verbindlichen Wochentage sollten im Vertrag vereinbart werden. Und natürlich hat der Chef ein Weisungsrecht und kann den Mitarbeiter zum bestimmten Terminen in die Firma bestellen – und dieser Weisung müssen die Mitarbeiter im Homeoffice auch nachkommen.
Homeoffice: 5 wichtige Antworten zur Arbeit von Zuhause
Arbeiten im Homeoffice liegt im absoluten Trend. Immer mehr Firmen vereinbaren mit ihren Mitarbeitern, dass sie von zu Hause arbeiten. Doch ist das wirklich eine gute Idee? Wer sich fürs Homeoffice entscheiden möchte, sollten einige Fragen klären, bevor eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zustande kommt. Denn beim Thema Homeoffice gibt es für viele Fragen über Fragen – die fünf wichtigsten werden wir hier beantworten.
1. Arbeitszeit von 9 bis 17 Uhr gilt auch im Homeoffice
Wer morgens in die Firma geht, kommt in der Regel 9 Uhr und geht um 17 Uhr. Während der Arbeitszeit kann der Chef kontrollieren, ob der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist und ob er die Mittagspause einhält. Wer sich auf eine Vereinbarung im Homeoffice einlässt, muss sich ebenso an diese fixen Arbeitszeiten halten und der Firma oder dem Chef für Nachfragen in der Kernarbeitszeit zur Verfügung stehen. Nur wenn es eine individuelle Regelung gibt, darf ein Mitarbeiter zum Beispiel am Nachmittag die Kinder aus der Kita holen und diese Zeit am Abend anhängen. Und: Wenn im Arbeitsvertrag eine freie Arbeitszeiteinteilung vereinbart wurde, darf der Mitarbeiter selbst entscheiden, wann er Pause macht oder sich mal für eine Stunde „ausklinkt“. Was aber grundsätzlich NICHT zulässig ist, dass der Chef die Forderung aufstellt, der Mitarbeiter im Homeoffice müsse JEDERZEIT erreichbar sein.
2. Haben Kollegen im Homeoffice die gleichen Rechte?
Was Arbeitszeit, Überstunden, eine Krankschreibung oder den Urlaub betrifft, haben Kollegen im Homeoffice die gleichen Rechte wie alle anderen Kollegen. Denn hier gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Wer Homeoffice mit dem Chef vereinbart, sollte deshalb ALLES, was von der Arbeit in der Firma abweicht, schriftlich vereinbaren. Beispiel: Homeoffice, das sagt ja bereits der Name, heißt Arbeiten von zu Hause. Wer mit dem Laptop mobil arbeiten möchte, also zum Beispiel zu den Eltern in eine 200 km entfernte Stadt fahren will, braucht dafür die Erlaubnis vom Chef bzw. sollte das schriftlich vereinbaren.
3. Wie kann man Stress beim Homeoffice vermeiden?
Stress entsteht, wenn die Arbeitsaufgaben nach Feierabend oder gar am Wochenende erledigt werden müssen, weil die Arbeitszeit nicht ausgereicht hat. Für Kollegen, die im Homeoffice oder mobil arbeiten, ist diese „Gefahr“ besonders groß. Denn wenn nicht sichtbar ist, wann und wie lange der Kollege arbeitet, besteht immer unterschwellig der Verdacht, dass er oder sie weniger arbeitet als die Kollegen, die am Firmenschreibtisch sitzen – auch wenn die eine Stunde mit den Kollegen in der Kaffeeküche plaudern. Doch fest steht: Jeder Mitarbeiter wird nach Erfolg und die Leistung bewertet. Es ist deshalb gut, sich an die Kernarbeitszeiten zu halten und die Erledigung der Aufgaben und die Arbeitszeiten zu protokollieren.
4. Kann der Chef im Homeoffice Überstunden anweisen?
Zunächst einmal gilt: Auch im Homeoffice müssen Überstunden bezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden, wenn der Chef die Mehrarbeit anweist. Wichtig ist auch hier: Die Überstunden müssen vom Mitarbeiter mit einem Arbeitszeitnachweis belegt werden – vor allem, welche Aufgaben erledigt wurden.
5. Wie oft müssen Mitarbeiter in die Firma kommen?
Natürlich müssen auch Mitarbeiter, die von zu Hause arbeiten, zur Arbeitsbesprechungen, Meetings oder Präsentationen in die Firma oder kommen. Diese verbindlichen Wochentage sollten im Vertrag vereinbart werden. Und natürlich hat der Chef ein Weisungsrecht und kann den Mitarbeiter zum bestimmten Terminen in die Firma bestellen – und dieser Weisung müssen die Mitarbeiter im Homeoffice auch nachkommen.
KEIN KOMMENTAR