Ein Jahr Corona haben wir alle hinter uns. Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass das Jahr 2021 dramatischer werden könnte als das vergangene Jahr? Erste Welle, zweite Welle und nun die dritte Welle, weil sich Mutanten rasant ausbreiten und das Ansteckungsrisiko um 60 Prozent höher ist als beim ursprünglichen Virus, mit dem die Pandemie 2020 begann.
Gestern haben die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin neue Corona-Regeln festgelegt,neinen noch schärferen Lockdown und für Ostern harte Einschränkungen beschlossen. Wir geben euch wie immer einen Überblick.
Lockdown wird verlängert
Bis zum 18. April 2021 wird der im März beschlossene Lockdown verlängert, weil es durch ein starkes Infektionsgeschehen zu einer exponentiellen Dynamik gekommen ist und die Infektionszahlen bzw. der Inzidenzwert weiter steigt. Die Verlängerung ist auch deshalb nötig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Osterfeiertage mit Kontaktbeschränkungen
Über Ostern gibt es den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie. Private Treffen werden auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Haushalt – und maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Haushalt. Von Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern, wird das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren. Gründonnerstag und Karsamstag sind in diesem Jahr Ruhetage – es gibt also fünf zusammenhängenden Ostertage. Alles bleibt geschlossen, nur der Lebensmittelhandel darf öffnen.
Update: Die Ruhetage wurden zurückgenommen. Gründonnerstag und Ostersamstag sind keine Ruhetage!
Achtung! Impf- und Testzentren bleiben geöffnet!
Notbremse konsequent umsetzen
Die schon im März vereinbarte Notbremse soll von den Ländern konsequenter umgesetzt werden. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von drei Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt, treten die alten Regeln aus dem März wieder in Kraft. Siehe https://women-at.work/die-aktuellen-lockdown-regeln-im-ueberblick/
Ausgangssperre als Option
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben eine Option und kommen zum Tragen, wenn in Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 100 beträgt. Dann kann es neben Ausgangssperren eine Maskenpflicht in Privat-Pkws geben (wenn Personen mitfahren, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören). Oder auch die Pflicht von Schnelltests, wenn Abstandsregeln und das Maskentragen erschwert sind, sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Schnelltests in Kitas und Schulen
Lehrer und Erzieher sollen Schnell- und Selbsttest so schnell wie möglich durchführen. In Schulen und Kitas sollten Kinder bzw. Schüler zweimal pro Woche getestet werden, um die Ausbreitung besser kontrollieren zu können.
Testpflicht gilt für alle Reisende
Für Urlauber, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, gelten die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Danach gilt eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland. Bisher mussten Einreisende einen negativen Test vom dem Abflug nach Deutschland nur vorweisen, wenn sie aus „Hochinzidenzgebieten“ kamen.
Die aktuellen Corona-Regeln (Lockdown-Regeln), Stand: 23.03.2021
Ein Jahr Corona haben wir alle hinter uns. Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass das Jahr 2021 dramatischer werden könnte als das vergangene Jahr? Erste Welle, zweite Welle und nun die dritte Welle, weil sich Mutanten rasant ausbreiten und das Ansteckungsrisiko um 60 Prozent höher ist als beim ursprünglichen Virus, mit dem die Pandemie 2020 begann.
Gestern haben die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin neue Corona-Regeln festgelegt,neinen noch schärferen Lockdown und für Ostern harte Einschränkungen beschlossen. Wir geben euch wie immer einen Überblick.
Lockdown wird verlängert
Bis zum 18. April 2021 wird der im März beschlossene Lockdown verlängert, weil es durch ein starkes Infektionsgeschehen zu einer exponentiellen Dynamik gekommen ist und die Infektionszahlen bzw. der Inzidenzwert weiter steigt. Die Verlängerung ist auch deshalb nötig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Osterfeiertage mit Kontaktbeschränkungen
Über Ostern gibt es den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie. Private Treffen werden auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Haushalt – und maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Haushalt. Von Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern, wird das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren. Gründonnerstag und Karsamstag sind in diesem Jahr Ruhetage – es gibt also fünf zusammenhängenden Ostertage. Alles bleibt geschlossen, nur der Lebensmittelhandel darf öffnen.
Update: Die Ruhetage wurden zurückgenommen. Gründonnerstag und Ostersamstag sind keine Ruhetage!
Achtung! Impf- und Testzentren bleiben geöffnet!
Notbremse konsequent umsetzen
Die schon im März vereinbarte Notbremse soll von den Ländern konsequenter umgesetzt werden. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von drei Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt, treten die alten Regeln aus dem März wieder in Kraft. Siehe https://women-at.work/die-aktuellen-lockdown-regeln-im-ueberblick/
Ausgangssperre als Option
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben eine Option und kommen zum Tragen, wenn in Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 100 beträgt. Dann kann es neben Ausgangssperren eine Maskenpflicht in Privat-Pkws geben (wenn Personen mitfahren, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören). Oder auch die Pflicht von Schnelltests, wenn Abstandsregeln und das Maskentragen erschwert sind, sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Schnelltests in Kitas und Schulen
Lehrer und Erzieher sollen Schnell- und Selbsttest so schnell wie möglich durchführen. In Schulen und Kitas sollten Kinder bzw. Schüler zweimal pro Woche getestet werden, um die Ausbreitung besser kontrollieren zu können.
Testpflicht gilt für alle Reisende
Für Urlauber, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, gelten die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Danach gilt eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland. Bisher mussten Einreisende einen negativen Test vom dem Abflug nach Deutschland nur vorweisen, wenn sie aus „Hochinzidenzgebieten“ kamen.
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