Hier geht es zu Part 2.
Das Jahr 2019 bringt viele positive Änderungen für uns alle. Wir haben wie immer einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für euch zusammengetragen, auf die ihr euch schon jetzt einstellen könnt.
1. Der Grundsteuer-Freibetrag wird 2019 angehoben
Ab 1. Januar steigt der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, von 9000 Euro auf 9168 Euro (ab 2020 auf 9408 Euro).
2. Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen
Der Kinderfreibetrag wird zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag ab Juli 2019 von 7428 Euro auf 7620 Euro angehoben. Das Kindergeld wird ebenfalls erhöht und steigt von 194 Euro auf 204 Euro für die ersten zwei Kinder, für das dritte Kind sind es 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro pro Monat.
3. Änderungen bei den Midijobs
Midijobber dürfen ab 1. Juli 2019 statt 850 Euro bis zu 1300 Euro verdienen. Und dafür müssen nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden und dennoch erwerben sie volle Rentenansprüche.
4. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird alle Arbeitnehmer entlasten. Er wird von 3,0 auf 2,5 Prozent abgesenkt und gilt bis 2022.
5. Krankenkassen-Mindestbeitrag für Selbstständige wird gesenkt
Selbstständige, die ein geringes Einkommen haben, müssen ab Januar einen deutlich geringeren Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Er beträgt ab Januar zusammen mit dem Pflegebeitrag nur noch rund 171 Euro im Monat – bisher waren es 423 Euro. Der Grund für die drastische Ersparnis ist die Absenkung der Bemessungsgrenze von bisher 2284 Euro auf 1038 Euro. Profitieren werden alle Selbstständigen, die monatlich weniger als 2284 Euro verdienen.
6. Krankenkassenbeiträge – Firmen zahlen 50 Prozent vom Zusatzbeitrag
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse bleibt auch 2019 bei 14,6 Prozent, wird also nicht angehoben. Der Zusatzbeitrag, den Kassen erheben, musste bisher von den Versicherten allein getragen werden. Ab Januar 2019 müssen sich Arbeitgeber aber zu 50 Prozent am Zusatzbeitrag beteiligen – und das heißt, dass alle Arbeitnehmer beim Zusatzbeitrag um 50 Prozent entlastet werden.
7. Beiträge in der Pflegeversicherung steigen
Der Beitrag für die Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozent und beträgt künftig 3,05 Prozent. Finanziert wird der Beitrag ab Januar 2019 je zur Hälfte vom Arbeitgeber und den Mitarbeitern.
8. Mindestlohn wird angehoben
Zu Jahresbeginn 2019 wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben, sodass Arbeitgeber dann mindestens 9,19 Euro pro Stunde zahlen müssen. Achtung! Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit 2018 ausnahmslos in allen Branchen und die Tarifverträge einzelner Branchen dürfen keinen Mindestlohn mehr festschreiben, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
9. Neue Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit
Viele Frauen möchten die Arbeitszeit wegen der Kinder für eine bestimmte Zeit verkürzen und müssen sich dann oft auf Diskussionen mit dem Chef einlassen. Ab 2019 soll es nun ein Rückkehrrecht in den Vollzeitjob geben. Die neue Brückenteilzeit gilt für alle Arbeitnehmer, die ab 1. Januar 2019 einen Teilzeitvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber: Die Firma muss mehr als 45 Mitarbeitern haben. Kleinstunternehmen sind nicht betroffen und Arbeitgeber mit bis zu 200 Kollegen müssen den Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern einräumen.
10. Zuschuss vom Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge
Es gibt natürlich schon viele Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen. Aber ab 2019 ist Schluss mit der Freiwilligkeit – dann werden die Zuschüsse zur Pflicht. 15 Prozent des Sparbeitrags, den Arbeitnehmer in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung einzahlen, muss der Arbeitgeber dann als Zuschuss zahlen.
11. Mütterrente II bringt mehr Rentenpunkte
Ab 1. Januar 2019 erhalten Frauen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, einen halben Rentenpunkt mehr. Je nachdem, in welchem Bundesland die Mütter leben, entspricht dies einem Rentenplus von 15,35 Euro oder 16,02 Euro pro Monat.
12. Nach Modernisierung nur noch 8 statt 11 Prozent Mieterhöhung
Alle, die ab 2019 eine Modernisierung vor sich haben, sind schon jetzt genervt: Dreck, Lärm und am Ende eine saftige Mieterhöhung. Lärm und Dreck können wir nicht verhindern, aber es gibt trotzdem gute Nachrichten. Vermieter dürfen nämlich nach der Modernisierung einer Wohnung nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Kaltmiete umlegen und nicht mehr 11 Prozent. Vermieter dürfen künftig innerhalb von sechs Jahren nach einer Modernisierung höchstens drei Euro mehr pro Quadratmeter verlangen. Und in Städten, in denen der Quadratmeterpreis unter sieben Euro liegt, darf sie innerhalb dieser sechs Jahre nur um zwei Euro steigen. Vermieter, die diese Grenzen missachten, droht künftig ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro.
13. Auskunftspflicht zur Miete bei Neuvermietung
Wer eine neue Wohnung sucht, muss schon viel Glück bei der Suche haben. Bisher kam noch der Umstand dazu, dass einige Vermieter bei einer Neuvermietung den Mietpreis exorbitant und ungesetzlich angehoben haben. Wohnungssuchende konnte nicht viel dagegen tun, denn meist sie kannten den Mietpreis des Vormieters nicht. Damit ist ab 2019 Schluss! Vermieter müssen künftige Mieter darüber Auskunft geben, wie viel der Vormieter gezahlt hat.
14. Hartz-IV-Sätze steigen für Kinder und Ehepaare
Der Hartz-IV-Satz beträgt ab 2019 für Kinder je nach Altersstufe zwischen 245 und 322 Euro pro Monat. Alleinstehende erhalten künftig 424 Euro pro Monat, für Partner einer Bedarfsgemeinschaft (Lebens- oder Ehepartner sowie noch im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren) sind es 382 Euro.
15. Weniger Mobilfunkkosten innerhalb der EU
Wer hat sich nicht schon über Mobilfunkkosten innerhalb der EU geärgert. Doch damit ist ab Mai 2019 Schluss. Dann dürfen Telefongespräche nicht höher als 19 Cent pro Minute ausfallen und für SMS an ausländische Nummern dürfen maximal sechs Cent berechnet werden.
16. Kein Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung
Für alle, die im nächsten Jahr aus beruflichen oder privaten Gründen eine Zweitwohnung anmieten, gibt es gute Nachrichten: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 geurteilt: Ein doppelter Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung verstößt gegen das Grundgesetz und darf nicht mehr erhoben werden.
17. Drittes Geschlecht auch bei Stelleanzeigen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es für Intersexuelle ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister geben wird. Neben „männlich“ und „weiblich“ kann dort künftig „divers“ stehen. Ab 2019 muss das nun auch im Arbeitsleben umgesetzt werden. Sucht eine Firma über eine Stellenanzeige Mitarbeiter muss dort künftig stehen: Mitarbeiter (m/w/d) gesucht – „d“ bedeutet divers. Wer das nicht beachtet, verstößt gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dafür kann eine Strafe wegen Diskriminierung drohen.
Das ändert sich: 17 gesetzliche Änderungen im Jahr 2019
Hier geht es zu Part 2.
Das Jahr 2019 bringt viele positive Änderungen für uns alle. Wir haben wie immer einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für euch zusammengetragen, auf die ihr euch schon jetzt einstellen könnt.
1. Der Grundsteuer-Freibetrag wird 2019 angehoben
Ab 1. Januar steigt der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, von 9000 Euro auf 9168 Euro (ab 2020 auf 9408 Euro).
2. Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen
Der Kinderfreibetrag wird zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag ab Juli 2019 von 7428 Euro auf 7620 Euro angehoben. Das Kindergeld wird ebenfalls erhöht und steigt von 194 Euro auf 204 Euro für die ersten zwei Kinder, für das dritte Kind sind es 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro pro Monat.
3. Änderungen bei den Midijobs
Midijobber dürfen ab 1. Juli 2019 statt 850 Euro bis zu 1300 Euro verdienen. Und dafür müssen nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden und dennoch erwerben sie volle Rentenansprüche.
4. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird alle Arbeitnehmer entlasten. Er wird von 3,0 auf 2,5 Prozent abgesenkt und gilt bis 2022.
5. Krankenkassen-Mindestbeitrag für Selbstständige wird gesenkt
Selbstständige, die ein geringes Einkommen haben, müssen ab Januar einen deutlich geringeren Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Er beträgt ab Januar zusammen mit dem Pflegebeitrag nur noch rund 171 Euro im Monat – bisher waren es 423 Euro. Der Grund für die drastische Ersparnis ist die Absenkung der Bemessungsgrenze von bisher 2284 Euro auf 1038 Euro. Profitieren werden alle Selbstständigen, die monatlich weniger als 2284 Euro verdienen.
6. Krankenkassenbeiträge – Firmen zahlen 50 Prozent vom Zusatzbeitrag
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse bleibt auch 2019 bei 14,6 Prozent, wird also nicht angehoben. Der Zusatzbeitrag, den Kassen erheben, musste bisher von den Versicherten allein getragen werden. Ab Januar 2019 müssen sich Arbeitgeber aber zu 50 Prozent am Zusatzbeitrag beteiligen – und das heißt, dass alle Arbeitnehmer beim Zusatzbeitrag um 50 Prozent entlastet werden.
7. Beiträge in der Pflegeversicherung steigen
Der Beitrag für die Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozent und beträgt künftig 3,05 Prozent. Finanziert wird der Beitrag ab Januar 2019 je zur Hälfte vom Arbeitgeber und den Mitarbeitern.
8. Mindestlohn wird angehoben
Zu Jahresbeginn 2019 wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben, sodass Arbeitgeber dann mindestens 9,19 Euro pro Stunde zahlen müssen. Achtung! Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit 2018 ausnahmslos in allen Branchen und die Tarifverträge einzelner Branchen dürfen keinen Mindestlohn mehr festschreiben, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
9. Neue Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit
Viele Frauen möchten die Arbeitszeit wegen der Kinder für eine bestimmte Zeit verkürzen und müssen sich dann oft auf Diskussionen mit dem Chef einlassen. Ab 2019 soll es nun ein Rückkehrrecht in den Vollzeitjob geben. Die neue Brückenteilzeit gilt für alle Arbeitnehmer, die ab 1. Januar 2019 einen Teilzeitvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber: Die Firma muss mehr als 45 Mitarbeitern haben. Kleinstunternehmen sind nicht betroffen und Arbeitgeber mit bis zu 200 Kollegen müssen den Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern einräumen.
10. Zuschuss vom Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge
Es gibt natürlich schon viele Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen. Aber ab 2019 ist Schluss mit der Freiwilligkeit – dann werden die Zuschüsse zur Pflicht. 15 Prozent des Sparbeitrags, den Arbeitnehmer in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung einzahlen, muss der Arbeitgeber dann als Zuschuss zahlen.
11. Mütterrente II bringt mehr Rentenpunkte
Ab 1. Januar 2019 erhalten Frauen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, einen halben Rentenpunkt mehr. Je nachdem, in welchem Bundesland die Mütter leben, entspricht dies einem Rentenplus von 15,35 Euro oder 16,02 Euro pro Monat.
12. Nach Modernisierung nur noch 8 statt 11 Prozent Mieterhöhung
Alle, die ab 2019 eine Modernisierung vor sich haben, sind schon jetzt genervt: Dreck, Lärm und am Ende eine saftige Mieterhöhung. Lärm und Dreck können wir nicht verhindern, aber es gibt trotzdem gute Nachrichten. Vermieter dürfen nämlich nach der Modernisierung einer Wohnung nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Kaltmiete umlegen und nicht mehr 11 Prozent. Vermieter dürfen künftig innerhalb von sechs Jahren nach einer Modernisierung höchstens drei Euro mehr pro Quadratmeter verlangen. Und in Städten, in denen der Quadratmeterpreis unter sieben Euro liegt, darf sie innerhalb dieser sechs Jahre nur um zwei Euro steigen. Vermieter, die diese Grenzen missachten, droht künftig ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro.
13. Auskunftspflicht zur Miete bei Neuvermietung
Wer eine neue Wohnung sucht, muss schon viel Glück bei der Suche haben. Bisher kam noch der Umstand dazu, dass einige Vermieter bei einer Neuvermietung den Mietpreis exorbitant und ungesetzlich angehoben haben. Wohnungssuchende konnte nicht viel dagegen tun, denn meist sie kannten den Mietpreis des Vormieters nicht. Damit ist ab 2019 Schluss! Vermieter müssen künftige Mieter darüber Auskunft geben, wie viel der Vormieter gezahlt hat.
14. Hartz-IV-Sätze steigen für Kinder und Ehepaare
Der Hartz-IV-Satz beträgt ab 2019 für Kinder je nach Altersstufe zwischen 245 und 322 Euro pro Monat. Alleinstehende erhalten künftig 424 Euro pro Monat, für Partner einer Bedarfsgemeinschaft (Lebens- oder Ehepartner sowie noch im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren) sind es 382 Euro.
15. Weniger Mobilfunkkosten innerhalb der EU
Wer hat sich nicht schon über Mobilfunkkosten innerhalb der EU geärgert. Doch damit ist ab Mai 2019 Schluss. Dann dürfen Telefongespräche nicht höher als 19 Cent pro Minute ausfallen und für SMS an ausländische Nummern dürfen maximal sechs Cent berechnet werden.
16. Kein Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung
Für alle, die im nächsten Jahr aus beruflichen oder privaten Gründen eine Zweitwohnung anmieten, gibt es gute Nachrichten: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 geurteilt: Ein doppelter Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung verstößt gegen das Grundgesetz und darf nicht mehr erhoben werden.
17. Drittes Geschlecht auch bei Stelleanzeigen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es für Intersexuelle ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister geben wird. Neben „männlich“ und „weiblich“ kann dort künftig „divers“ stehen. Ab 2019 muss das nun auch im Arbeitsleben umgesetzt werden. Sucht eine Firma über eine Stellenanzeige Mitarbeiter muss dort künftig stehen: Mitarbeiter (m/w/d) gesucht – „d“ bedeutet divers. Wer das nicht beachtet, verstößt gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dafür kann eine Strafe wegen Diskriminierung drohen.
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