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Aufbewahrungsfristen für Dokumente – alle Unterlagen im Überblick
Aufbewahrungsfristen für Dokumente – alle Unterlagen im Überblick

Quelle: Pexels

Ratgeber

Aufbewahrungsfristen für Dokumente – alle Unterlagen im Überblick

Rechnungen, Kontoauszüge, Steuerbelege, Kaufverträge, Urkunden, Zeugnisse, Krankenakten, TÜV-Berichte, Kassenbelege, Rentenbescheide, Mietverträge und und und. Die Dokumentenberge wachsen und sie füllen Jahr für Jahr mehr Ordner, in denen wir all diese Unterlagen aufbewahren und oft haben wir das Gefühl, in den Aktenbergen zu versinken. Die Frage ist: Wie man kann sich „etwas Luft verschaffen“, denn nicht alle Dokumente, Rechnungen oder Steuerbelege müssen ewig aufbewahrt werden. Wir sagen euch, wie lange ihr welche Belege und Dokumente aufbewahren müsst bzw. nach welcher Zeit ihr bestimmte Unterlagen entsorgen könnt.

Kaufverträge, Kontoauszüge, Mietverträge, Steuerbescheide

Dokument
Aufbewahrungsfrist

Kaufverträge für Konsumgüter wie z.B. Kühlschränke oder Fernseher
zwei Jahre

Info: Auf einige Geräte gibt es fünf Jahre Garantie auf Bauteile (z. B. Brüheinheit von Kaffeemaschinen).

Handwerkerleistungen
zwei Jahre

Info: Häufig gibt geben Handwerker z. B. auf ein neues Dach fünf Jahre Garantie – Rechnung als unbedingt aufheben.

Mietverträge
fünf Jahre

Info: Gilt nur, wenn der Mieter aus der Wohnung ausgezogen ist. Wohnt er noch in der Wohnung, darf der Vertrag natürlich nicht vernichten werden.

Heimverträge in Senioren oder Pflegeinrichtungen
fünf Jahre

Info: Gilt nur, wenn der Bewohner ausgezogen oder verstorben ist – darauf sollten dann die Erben achten. Solange ein Mensch noch im Heim, darf der Vertrag natürlich nicht vernichten werden.

Gas-, Wasser- und Strom-Versorger-Abrechnungen
fünf Jahre

Info: Verbrauchsabrechnungen dienen auch dem Preisvergleich, sie sind aber nach fünf Jahren in der Regel nicht mehr aktuell.

Kontoauszüge
zehn Jahre

Info: Wer Sozialleistungen erhält oder eine Erbschaft macht, sollten sie 20 Jahre als Nachweis aufbewahren.

Steuerbescheide
zehn Jahre

Info: Das umfasst auch alle Steuerbelege, die dem Finanzamt vorgelegt werden müssen, wenn man als Steuerbürger dazu aufgefordert wird.


Gesundheitsdokumente

Dokument
Aufbewahrungsfrist

Röntgenbilder
zehn Jahre

Info: Wer nach einem Unfall z. B. eine Rente erhält, sollte die Röntgenbilder als Nachweis für immer behalten.

Laborberichte
zehn Jahre

Info: Um eine Krankheit gegenüber einer Versicherung zu dokumentieren – Berichte auch nach der Frist aufheben!

Krankenakten
zehn Jahre

Info: Diese Frist gilt für Ärzte. Patienten sollten sich die Akte aushändigen lassen – z.B. wenn der Arzt in Rente geht.

Rentenbescheide
zehn Jahre

Info: Wer eine Minderungsrente erhält, sollten den Bescheid unbedingt so lange aufbewahren, bis Altersrente beantragt wurde bzw. gezahlt wird.

Versicherungspolicen
zehn Jahre

Info: Achtung! Gilt nur für Verträge, die ausgelaufen sind. Läuft ein Versicherungsvertrag noch, muss die Police bis zum Laufzeitende aufbewahrt werden und erst danach beginnt die 10-Jahres-Frist!

Reh-Gutachten
zehn Jahre

Info: Wer durch einen Unfall bleibende Schäden erlitten hat, sollte Reha-Unterlagen ein Leben lang aufheben.


Zeugnisse, Diplome, Nachweise

Dokument
Aufbewahrungsfrist

Schulzeugnisse
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Ausbildungsabschlüsse
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Diplome, Staatsexamen
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Arbeitsverträge
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Rentennachweise
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Sold- und Sozialbücher
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Versorgungsnachweise
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Unfallrentenbescheide
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Belege/Auslandsarbeit
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Behindertenausweis
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Studienbücher
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.
Gehaltsabrechnungen
bis zum Rentenantrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an der der Rentenbescheid bestandskräftig wird.

Info: Diese Dokumente sind für den Rentenantrag jedes Versicherten enorm wichtig. Ohne die Belege, die das Arbeitsleben dokumentieren, kann die Rentenversicherung keine Rente berechnen. Auch danach sollten sie aufbewahrt werden!


Geburts- Trau- und Sterbeurkunden

Dokument
Aufbewahrungsfrist

Geburtsurkunde
ein Leben lang

Info: Kindergeld, Hochzeit, Personalausweis- oder Passantrag – nichts geht ohne Geburtsurkunde.

Taufurkunde
ein Leben lang

Info: Wichtig, wenn Kinder z. B. zur Konfirmation oder Kommunion angemeldet werden sollen.

Familienstammbuch
ein Leben lang

Info: Wird ein Kind geboren, erfolgt ein Eintrag ins Stammbuch – wichtig für den Rentenantrag.

Scheidungsurteile
ein Leben lang

Info: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vor Gericht, ist nur mit Scheidungsurteil möglich.

Ahnenurkunden
ein Leben lang

Info: Wer wissen möchte, woher die Urgroßeltern stammen, sollte diese Urkunden aufbewahren.

Sterbeurkunde
ein Leben lang

Info: Wichtig für das Nachlassgericht beim Antrag auf Testamentseröffnung oder für den Erbschein.


Testamente, Patientenverfügungen, Betreuungs- oder Vorsorgevollmachten

Dokument
Aufbewahrungsfrist

Testamente
ein Leben lang – und auch dann noch, wenn der Erbfall eingetreten ist und abgewickelt wurde.
Patientenverfügungen
ein Leben lang

Info: Kinder oder andere Angehörige, die als Verantwortliche/Betreuer eingesetzt wurden, sollten die Patientenverfügung noch zehn Jahr nach dem Tod eines Angehörigen aufbewahren.

Betreuungsvollmacht
ein Leben lang

Info: Kinder oder andere Angehörige, die als Betreuer eingesetzt wurden, sollten die Betreuungsvollmacht noch zehn Jahr nach dem Tod eines Angehörigen aufbewahren.

Vorsorgevollmacht
ein Leben lang

Info: Kinder oder andere Angehörige, die als Verantwortliche/Betreuer eingesetzt wurden, sollten die Vorsorgevollmacht noch zehn Jahr nach dem Tod eines Angehörigen aufbewahren.

Erbschein vom Nachlassgericht
ein Leben lang

Info: Gilt für Kinder oder andere Angehörige bzw. Personen, die Erben geworden sind.


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Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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