close
Arbeitszeugnis Formulierungen: Wo lauern die „Fallen“ für Arbeitnehmer?
Arbeitszeugnis: Wo lauern die „Fallen“ für Arbeitnehmer?

Quelle: Mari Helin-Tuominen/Unsplash

Arbeit - Ratgeber

Arbeitszeugnis Formulierungen: Wo lauern die „Fallen“ für Arbeitnehmer?

Arbeitszeugnis: Wo lauern die „Fallen“ für Arbeitnehmer?

Wer seine Firma verlässt, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – aber dort kann es „Formulierungen“ geben, die sich sehr nachteilig auswirken können. Welche Formulierungen im Arbeitszeugnis problematisch sein können und was sie wirklich bedeuten, erklären wir euch in diesem Artikel:

Welche Varianten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Bei Arbeitszeugnissen gibt es zwei unterschiedliche Varianten:

Einfaches Arbeitszeugnis:
Wird bei kurzer Tätigkeit ausgestellt und enthält die Personalien des Mitarbeiters, Art und Dauer der Tätigkeit und das Aufgabengebiet, in dem er tätig war;

Qualifiziertes Arbeitszeugnis:
Muss die persönlichen Daten des Mitarbeiters enthalten und Art und Qualität der Tätigkeit müssen ausführlich beschrieben werden. Wichtig! Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, alle Angaben verständlich und vor allem wahrheitsgemäß zu formulieren.

Gibt es für ein Arbeitszeugnis eine gesetzliche Form?

Wer aus einer Firma ausscheidet, hat Anspruch auf ein „ordentliches“ Arbeitszeugnis. Da ein solches Schriftstück eine „Urkunde“ ist, die bei der Bewerbung um einen neuen Job eine wichtige Rolle spielt, sollte sich kein Arbeitnehmer mit einem „unqualifizierten Zettel” zufriedengeben. Das Bundesarbeitsgericht hat die Form von Arbeitszeugnissen klar definiert. Es muss auf einem Briefkopfbogen des Arbeitgebers erstellt sein, auf dem der Firmenname und die Anschrift klar erkennbar sind. Es darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen oder Durchstreichungen aufweisen. Ebenso gesetzlich verboten sind: Unterstreichungen, Fettungen, Ausrufungs- oder Fragezeichen im Text, die als Wertung des Mitarbeiters (miss) verstanden werden könnten.

Muss das Arbeitszeugnis auch inhaltliche Vorgaben erfüllen?

Bei einem qualifizierten Zeugnis muss nicht nur die Form stimmen, sondern auch der Inhalt. Es muss folgende Punkte enthalten:

  • Name und Geburtsdatum und Tätigkeitsbezeichnung
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Positionsbeschreibung
  • Kompetenz und Verantwortung
  • Leistungsbereitschaft
  • Beurteilung im Sozialverhalten
  • Teamfähigkeit – z. B. Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Arbeitsdisziplin und Flexibilität
  • Schlusssatz – z. B. Erklärung, warum es zur Trennung kam sowie Dank und Zukunftswünsche

Wie lange kann man ein Zeugnis einfordern?

Eigentlich soll dem Mitarbeiter das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag ausgehändigt werden. Da das aber oft nicht realisiert wird (zu hohes Arbeitsaufkommen oder Unstimmigkeiten über den Inhalt) erhalten es Arbeitnehmer oft erst nach dem Ausscheiden. Hier gilt: Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis ist auf drei Jahre begrenzt – bis dahin muss er sein Zeugnis erhalten haben. Im öffentlichen Dienst sind es nur sechs Monate und im Baugewerbe sogar nur zwei Monate.

Gibt es Formulierungen im Arbeitszeugnis, die „schädlich“ sind?

Wer sich bewirbt, sollte wissen, dass Personalleiter negative Hinweise und Formulierungen nicht überlesen – auch wenn sie verschlüsselt sind. Deshalb sollte das Zeugnis von einem Arbeitsrechtler gelesen werden. Enthält es „Fallen“, sollte man eine Änderung verlangen. Diese Formulierungen bedeuten…

…widmete sich der Arbeit mit besonderer Neigung… verzettelte sich, wurde nicht pünktlich fertig
…war ein umgänglicher Mitarbeiter… hatte eine aufdringliche Art gegenüber den Kollegen
…bewies Einfühlungsvermögen… war hinter jedem Rock her
…bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden… wenig Erfolg in der Arbeit, Versager
…hat die Arbeit mit Erfolg delegiert… war ein fauler Mitarbeiter
…war gesellig… Alkoholiker, der häufig in der Dienstzeit trinkt
…setzte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten ein… war erfolglos
…alle Arbeiten wurden ordnungsgemäß erledig… ordentlich, aber ohne eigene Initiative
…toleranter Mitarbeiter… für den Chef ein schwerer Brocken

 


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

  1. Fine

    Super interessanter Beitrag zum Thema Arbeitsrecht und Arbeitszeugnis. Ich denke bei vielen Sachen lohnt es sich auch, wenn man sich direkt an einen Fachanwalt wendet. Der versteht verschiedene Sätze wahrscheinlich auch noch mal viel besser und kann einem behilflich sein.

    17 Oktober

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

4 × 5 =