
Aufbewahrungsfristen für Dokumente – alle Unterlagen im Überblick
Rechnungen, Kontoauszüge, Steuerbelege, Kaufverträge, Urkunden, Zeugnisse, Krankenakten, TÜV-Berichte, Kassenbelege, Rentenbescheide, Mietverträge und und und. Die Dokumentenberge wachsen und sie füllen Jahr für Jahr mehr Ordner, in denen wir all diese Unterlagen aufbewahren und oft haben wir das Gefühl, in den Aktenbergen zu versinken. Die Frage ist: Wie man kann sich „etwas Luft verschaffen“, denn nicht alle Dokumente, Rechnungen oder Steuerbelege müssen ewig aufbewahrt werden. Wir sagen euch, wie lange ihr welche Belege und Dokumente aufbewahren müsst bzw. nach welcher Zeit ihr bestimmte Unterlagen entsorgen könnt.
Kaufverträge, Kontoauszüge, Mietverträge, Steuerbescheide
Info: Auf einige Geräte gibt es fünf Jahre Garantie auf Bauteile (z. B. Brüheinheit von Kaffeemaschinen).
Info: Häufig gibt geben Handwerker z. B. auf ein neues Dach fünf Jahre Garantie – Rechnung als unbedingt aufheben.
Info: Gilt nur, wenn der Mieter aus der Wohnung ausgezogen ist. Wohnt er noch in der Wohnung, darf der Vertrag natürlich nicht vernichten werden.
Info: Gilt nur, wenn der Bewohner ausgezogen oder verstorben ist – darauf sollten dann die Erben achten. Solange ein Mensch noch im Heim, darf der Vertrag natürlich nicht vernichten werden.
Info: Verbrauchsabrechnungen dienen auch dem Preisvergleich, sie sind aber nach fünf Jahren in der Regel nicht mehr aktuell.
Info: Wer Sozialleistungen erhält oder eine Erbschaft macht, sollten sie 20 Jahre als Nachweis aufbewahren.
Info: Das umfasst auch alle Steuerbelege, die dem Finanzamt vorgelegt werden müssen, wenn man als Steuerbürger dazu aufgefordert wird.
Gesundheitsdokumente
Info: Wer nach einem Unfall z. B. eine Rente erhält, sollte die Röntgenbilder als Nachweis für immer behalten.
Info: Um eine Krankheit gegenüber einer Versicherung zu dokumentieren – Berichte auch nach der Frist aufheben!
Info: Diese Frist gilt für Ärzte. Patienten sollten sich die Akte aushändigen lassen – z.B. wenn der Arzt in Rente geht.
Info: Wer eine Minderungsrente erhält, sollten den Bescheid unbedingt so lange aufbewahren, bis Altersrente beantragt wurde bzw. gezahlt wird.
Info: Achtung! Gilt nur für Verträge, die ausgelaufen sind. Läuft ein Versicherungsvertrag noch, muss die Police bis zum Laufzeitende aufbewahrt werden und erst danach beginnt die 10-Jahres-Frist!
Info: Wer durch einen Unfall bleibende Schäden erlitten hat, sollte Reha-Unterlagen ein Leben lang aufheben.
Zeugnisse, Diplome, Nachweise
Info: Diese Dokumente sind für den Rentenantrag jedes Versicherten enorm wichtig. Ohne die Belege, die das Arbeitsleben dokumentieren, kann die Rentenversicherung keine Rente berechnen. Auch danach sollten sie aufbewahrt werden!
Geburts- Trau- und Sterbeurkunden
Info: Kindergeld, Hochzeit, Personalausweis- oder Passantrag – nichts geht ohne Geburtsurkunde.
Info: Wichtig, wenn Kinder z. B. zur Konfirmation oder Kommunion angemeldet werden sollen.
Info: Wird ein Kind geboren, erfolgt ein Eintrag ins Stammbuch – wichtig für den Rentenantrag.
Info: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vor Gericht, ist nur mit Scheidungsurteil möglich.
Info: Wer wissen möchte, woher die Urgroßeltern stammen, sollte diese Urkunden aufbewahren.
Info: Wichtig für das Nachlassgericht beim Antrag auf Testamentseröffnung oder für den Erbschein.
Testamente, Patientenverfügungen, Betreuungs- oder Vorsorgevollmachten
Info: Kinder oder andere Angehörige, die als Verantwortliche/Betreuer eingesetzt wurden, sollten die Patientenverfügung noch zehn Jahr nach dem Tod eines Angehörigen aufbewahren.
Info: Kinder oder andere Angehörige, die als Betreuer eingesetzt wurden, sollten die Betreuungsvollmacht noch zehn Jahr nach dem Tod eines Angehörigen aufbewahren.
Info: Kinder oder andere Angehörige, die als Verantwortliche/Betreuer eingesetzt wurden, sollten die Vorsorgevollmacht noch zehn Jahr nach dem Tod eines Angehörigen aufbewahren.
Info: Gilt für Kinder oder andere Angehörige bzw. Personen, die Erben geworden sind.
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