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Wenn Händler Pleite gehen: Welche Rechte haben Kunden?
Wenn Händler Pleite gehen: Welche Rechte haben Kunden?

Quelle: Pexels

Ratgeber

Wenn Händler Pleite gehen: Welche Rechte haben Kunden?

Gerade hat man bei einem Händler eine neue Waschmaschine gekauft und ein paar Wochen später erfährt man, dass er insolvent ist. Natürlich ist man in einem solchen Fall total verunsichert und fraget sich: Was bedeutet Insolvenz eines Handelsunternehmens? Welche Konsequenzen hat das für mich als Verbraucher und was wird aus Garantie und Gewährleistung?

Was bedeutet eine Händler-Insolvenz für die Kunden?

Meldet ein Versand- oder Kaufhauskette Insolvenz an, ist die Zahlungsunfähigkeit erreicht. Insolvenz heißt aber nicht Konkurs (Pleite), sondern für ein insolventes Unternehmen kann es eine Rettung geben. Das heißt für die Kunden: Ein Insolvenzverwalter führt den Geschäftsbetrieb weiter und für die Kunden ändert sich trotz Insolvenz nichts. Ware kann ist bestellbar oder liegt in der Regalen, der Verkauf geht weiter wie bisher.

Könnte eine insolvente Firma „gekauft“ werden?

Im Laufe des Insolvenzverfahrens könnte sich sogar der Firmenname ändern – wenn der Insolvenzverwalter einen Käufer findet. Der muss das Personal übernehmen und in die Rechte und Pflichten gegenüber den Kunden und Lieferanten eintreten.

Wie sieht es mit dem Recht auf Umtausch aus?

Kunden, die in einem Versand- oder Kaufhaus z.B. Schuhe oder eine Waschmaschine gekauft haben, können von ihrem Umtauschrecht auch dann Gebrauch machen, wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt ist. Auch bei der Garantie gibt es keine Einschränkungen, es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht (zwei Jahre EU-Garantie). Erst dann, wenn die Firma nicht mehr existiert – also nicht gerettet oder verkauft werden konnte – haben auch die Kunden keine Rechte mehr.

Ist die Herstellergarantie auch weiterhin gültig?

Die Herstellergarantie bleibt von der Insolvenz unberührt, weil sich der Kunde direkt an den Hersteller wenden kann. Achtung! Hier können z. B. Versandkosten entstehen, für die der Kunde aufkommen muss.

Wie ist der Nachkauf von Ersatzteilen geregelt?

Eine Nachkaufgarantie (z. B. für Verschleißteile von Geräten oder zerbrochene Geschirrteile), gibt es gegenüber Händlern nicht – es sei denn, das Versand- oder Kaufhaus hatte dies als Kundendienst angeboten. Aber: Eine Nachfrage direkt beim Hersteller kann sich lohnen. Dort erfährt man meist auch, bei welchen anderen Händlern Produkt- oder Ersatzteile nachgekauft werden können.

Was wird aus gebuchten und bezahlten Reisen?

Wer eine Pauschalreise kauft hat, für den läuft alles weiter wie geplant. Die Reise kann wie gebucht und bezahlt angetreten werden. Kunden sollten aber darauf achten, dass ihnen ein Reisesicherungsschein vorliegt. Dann trägt die Versicherung das Risiko, wenn eine Firma insolvent wird.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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