ZUM TEIL 1
Das Jahr neue Jahr bringt viele Änderungen für uns alle – die meisten sind positiv. Im Teil 1 haben wir für euch bereits einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2022 bei Arbeit, Pflege und Rente zusammengetragen. Im heutigen Teil 2 geht es unter anderem um die Themen Steuern, Bahn, Verkehr, Elektroschrott und Porto.
1. Steuerliche Entlastung für Familien
Familien werden ab 2022 stärker entlastet – unter anderem über einen höheren Grundfreibetrag.
Höherer Grundfreibetrag
Familien werden steuerlich entlastet – das neue Familienentlastungsgesetz macht es möglich. Der Grundfreibetrag steigt und liegt ab 2022 bei 9984 Euro – durch die Anhebung wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt.
Abzug von Unterhaltsleistungen
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltszahlungen wird ebenfalls angehoben. Die Höhe orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum – 2022 liegt es bei 9984 Euro.
2. Supermärkte müssen Elektroschott annehmen
Alte Handy, Mixer oder Rasierer sowie andere Elektrogeräte können die Verbraucher ab Januar 2022 auch in Supermärkten abgeben.
Voraussetzung: Die Ladenfläche ist größer als 800 Quadratmeter und der Supermarkt verkauft mehrmals pro Jahr Elektrogeräte.
Bedingung: Ist die Kantenlänge des Elektrogerätes maximal 25 Zentimeter, ist die Rückgabe nicht davon abhängig, dass die Kunden ein neues Gerät kaufen, denn das gilt nur für größere Geräte gilt. Kunden, die sich im Supermarkt einen neuen Monitor oder Fernsehen kaufen, können die alten Geräte abgeben. Auch für Online-Händler gilt: Sie müssen Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen und recyclen.
3. Letzte Frist für den Führerschein-Umtausch
Alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, die einen Führerschein besitzen, der bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2022 bei der Führerscheinstelle umtauschen. Hintergrund: Anpassung an den einheitlichen EU-Standard.
4. Portoerhöhung bei allen Briefen
Die Post erhöht die Preise für alle Briefformate drastisch. Die Deutsche Post begründet die Erhöhung mit höheren Kosten bei sinkenden Sendungsmengen. Die genauen Preise findet ihr in der Tabelle:
5. Pfändungsliste wird erweitert
Am 1. Januar 2022 wird die Liste unpfändbarer Gegenstände, die jeder besitzen darf, erweitert. Die Liste umfasst Gegenstände der “bescheidenen Lebensführung“ – keine Luxusgüter. Künftig sind auch Gegenstände aller Personen, die mit dem Schuldner in einem Haushalt leben, vor einer Pfändung geschützt und es gibt jetzt die “Unpfändbarkeit von Haustieren”.
6. Plastiktütenverbot in Supermärkten
In Supermärkten dürfen ab Januar 2022 keine Plastiktüten mehr angeboten werden – also Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Ausgenommen vom Verbot sind stabile Mehrweg-Tüten und die dünnen Beutel in Obst- und Gemüseabteilungen.
7. Kündigungsbutton auf Verbraucherverträgen wird Pflicht
Ein Online-Vertrag ist schnell geschlossen, aber schwer zu kündigen. Das ändert sich ab 1. Juli 2022, denn dann wird der Kündigungsbutton Pflicht und der muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein. Bereits seit Oktober dürfen zum Beispiel Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließlich übers Telefon abgeschlossen werden, es braucht eine zusätzliche Bestätigung in Textform.
8. Keine Bahntickets mehr im Zug
Fahrkarte beim Schaffner kaufen – das ist für Bahnkunden ab 2022 nicht mehr möglich, denn Papier-Fahrkarten in Fernzügen werden abgeschafft. Wer spontan einsteigt, muss sein Ticket am Laptop oder Handy buchen – zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt.
9. Autoversicherer führen neue Typenklassen ein
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat neu gerechnet. Das Ergebnis: 2022 sind die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen. Etwa sieben Millionen Pkw rutschen im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse – rund 4,3 Millionen Autos werden niedriger eingestuft.
10. Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten
Mindestens zwei Corona-Schutzmasken gehören ab 2022 in jeden Verbandskasten eines Autos, Kleinbus und Lkw – dazu wird es eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geben. Der genaue Termin, an dem die Verordnung in Kraft triff, wird noch bekanntgegeben.
11. Zensus für Deutschland im Mai 2022
Wie viele Menschen in Deutschland leben, wird am 15. Mai 2022 ermittelt, denn da wird die Bevölkerung gezählt. Eigentlich wird der Zensus alle zehn Jahre durchgeführt – 2021 musste er aber wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. Die EU verpflichtet seine Mitgliedstaaten, amtliche Bevölkerungszahlen zu erfassen. Hierfür werden die Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Bevölkerung keine Auskunft geben muss.
Was ändert sich 2022? 11 weitere gesetzliche Änderungen | Teil 2: Steuern, Verkehr, Porto und Elektroschrott
ZUM TEIL 1
Das Jahr neue Jahr bringt viele Änderungen für uns alle – die meisten sind positiv. Im Teil 1 haben wir für euch bereits einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2022 bei Arbeit, Pflege und Rente zusammengetragen. Im heutigen Teil 2 geht es unter anderem um die Themen Steuern, Bahn, Verkehr, Elektroschrott und Porto.
1. Steuerliche Entlastung für Familien
Familien werden ab 2022 stärker entlastet – unter anderem über einen höheren Grundfreibetrag.
Höherer Grundfreibetrag
Familien werden steuerlich entlastet – das neue Familienentlastungsgesetz macht es möglich. Der Grundfreibetrag steigt und liegt ab 2022 bei 9984 Euro – durch die Anhebung wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt.
Abzug von Unterhaltsleistungen
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltszahlungen wird ebenfalls angehoben. Die Höhe orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum – 2022 liegt es bei 9984 Euro.
2. Supermärkte müssen Elektroschott annehmen
Alte Handy, Mixer oder Rasierer sowie andere Elektrogeräte können die Verbraucher ab Januar 2022 auch in Supermärkten abgeben.
Voraussetzung: Die Ladenfläche ist größer als 800 Quadratmeter und der Supermarkt verkauft mehrmals pro Jahr Elektrogeräte.
Bedingung: Ist die Kantenlänge des Elektrogerätes maximal 25 Zentimeter, ist die Rückgabe nicht davon abhängig, dass die Kunden ein neues Gerät kaufen, denn das gilt nur für größere Geräte gilt. Kunden, die sich im Supermarkt einen neuen Monitor oder Fernsehen kaufen, können die alten Geräte abgeben. Auch für Online-Händler gilt: Sie müssen Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen und recyclen.
3. Letzte Frist für den Führerschein-Umtausch
Alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, die einen Führerschein besitzen, der bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2022 bei der Führerscheinstelle umtauschen. Hintergrund: Anpassung an den einheitlichen EU-Standard.
4. Portoerhöhung bei allen Briefen
Die Post erhöht die Preise für alle Briefformate drastisch. Die Deutsche Post begründet die Erhöhung mit höheren Kosten bei sinkenden Sendungsmengen. Die genauen Preise findet ihr in der Tabelle:
5. Pfändungsliste wird erweitert
Am 1. Januar 2022 wird die Liste unpfändbarer Gegenstände, die jeder besitzen darf, erweitert. Die Liste umfasst Gegenstände der “bescheidenen Lebensführung“ – keine Luxusgüter. Künftig sind auch Gegenstände aller Personen, die mit dem Schuldner in einem Haushalt leben, vor einer Pfändung geschützt und es gibt jetzt die “Unpfändbarkeit von Haustieren”.
6. Plastiktütenverbot in Supermärkten
In Supermärkten dürfen ab Januar 2022 keine Plastiktüten mehr angeboten werden – also Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Ausgenommen vom Verbot sind stabile Mehrweg-Tüten und die dünnen Beutel in Obst- und Gemüseabteilungen.
7. Kündigungsbutton auf Verbraucherverträgen wird Pflicht
Ein Online-Vertrag ist schnell geschlossen, aber schwer zu kündigen. Das ändert sich ab 1. Juli 2022, denn dann wird der Kündigungsbutton Pflicht und der muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein. Bereits seit Oktober dürfen zum Beispiel Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließlich übers Telefon abgeschlossen werden, es braucht eine zusätzliche Bestätigung in Textform.
8. Keine Bahntickets mehr im Zug
Fahrkarte beim Schaffner kaufen – das ist für Bahnkunden ab 2022 nicht mehr möglich, denn Papier-Fahrkarten in Fernzügen werden abgeschafft. Wer spontan einsteigt, muss sein Ticket am Laptop oder Handy buchen – zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt.
9. Autoversicherer führen neue Typenklassen ein
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat neu gerechnet. Das Ergebnis: 2022 sind die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen. Etwa sieben Millionen Pkw rutschen im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse – rund 4,3 Millionen Autos werden niedriger eingestuft.
10. Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten
Mindestens zwei Corona-Schutzmasken gehören ab 2022 in jeden Verbandskasten eines Autos, Kleinbus und Lkw – dazu wird es eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geben. Der genaue Termin, an dem die Verordnung in Kraft triff, wird noch bekanntgegeben.
11. Zensus für Deutschland im Mai 2022
Wie viele Menschen in Deutschland leben, wird am 15. Mai 2022 ermittelt, denn da wird die Bevölkerung gezählt. Eigentlich wird der Zensus alle zehn Jahre durchgeführt – 2021 musste er aber wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. Die EU verpflichtet seine Mitgliedstaaten, amtliche Bevölkerungszahlen zu erfassen. Hierfür werden die Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Bevölkerung keine Auskunft geben muss.
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