In der Silvesternacht wird das neue Jahr begrüßt, mit Champagner und Feuerwerk. Die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar ist aber auch die schadenreichste Nacht, denn Wohnungsbrände, durch Böller und Raketen, beschädigtes Mobiliar und ramponierte Autos sorgen für Ärger. Der lässt sich in Grenzen halten, wenn man ausreichend versichert ist. Die Frage ist: Welche Versicherung zahlt für welche Schäden?
Brandschäden in der Wohnung zahlt die Hausratsversicherung
Fliegt eine Silvesterrakete ins Wohnzimmer und verursacht Brandschäden kommt die Hausratversicherung z.B. für Möbel, Handys, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte auf und wenn das ganze Wohnzimmer oder die Wohnung brennt, zahlt die Hausratversicherung diese Schäden ebenfalls. Sie zahlt auch bei Feuer auf dem Balkon oder der Terrasse und wenn Schäden durch Löschwasser angerichtet werden.
Schäden an Fassade, Dach oder Garage zahlt die Wohngebäudeversicherung
Entstehen in der in der Silvesternacht durch Feuerwerkskörper Schäden am Dach, an der Garage oder an der Hausfassade, können Hauseigentümer ihre Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Die zahlt auch, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder Unbekannte Böller in den Briefkasten werfen und diesen beschädigen.
Verbrannte Ballkleider und beschädigte Kinderwagen im Hausflur reguliert die Haftpflichtversicherung
Wer in der Silvesternacht einen rauschenden Ball besucht und mit dem Tischfeuerwerk das Ballkleid der Tischnachbarin verbrennt, kann den Schaden über seine private Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Wer im Treppenflur einen Böller zündet und dabei gerät der im Hausflur abgestellte Kinderwagen in Brand, kann die Haftpflicht nur in Anspruch nehmen, wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Aber: Wer für solche Fälle keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss den entstandenen Schaden ohnehin aus eigener Tasche zahlen.
Autoschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung
Feuerwerksschäden, die am eigenen Auto entstehen, reguliert die Teilkaskoversicherung – aber hier wird meist eine Selbstbeteiligung fällig.
- TIPP: Wer in der Silvesternacht feiern geht, sollte Fenster und Türen unbedingt geschlossen halten, nicht nur, wegen der Böller, sondern auch wegen Einbrechern, die die Abwesenheit von Hausbesitzern und Mietern gern nutzen, um Diebstähle zu begehen. In solchen Fällen zahlt keine Versicherung!!
Wichtig für die Schadenabwicklung:
Schäden müssen der Versicherung innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Größere Schäden möglichst fotografieren und die Fotos als Beweis mit der Schadensmeldung mitschicken. Günstig ist es auch, wenn man Zeugen benennen kann. Bei größeren Beschädigungen durch Fremde am Auto, sollte die Polizei informiert und der Schaden aufgenommen werden. In solchen Fällen verlangen die Versicherungen das Aktenzeichen der Anzeige. Gleiches gilt für Einbrüche!
Silvesterschäden – wer zahlt?
In der Silvesternacht wird das neue Jahr begrüßt, mit Champagner und Feuerwerk. Die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar ist aber auch die schadenreichste Nacht, denn Wohnungsbrände, durch Böller und Raketen, beschädigtes Mobiliar und ramponierte Autos sorgen für Ärger. Der lässt sich in Grenzen halten, wenn man ausreichend versichert ist. Die Frage ist: Welche Versicherung zahlt für welche Schäden?
Brandschäden in der Wohnung zahlt die Hausratsversicherung
Fliegt eine Silvesterrakete ins Wohnzimmer und verursacht Brandschäden kommt die Hausratversicherung z.B. für Möbel, Handys, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte auf und wenn das ganze Wohnzimmer oder die Wohnung brennt, zahlt die Hausratversicherung diese Schäden ebenfalls. Sie zahlt auch bei Feuer auf dem Balkon oder der Terrasse und wenn Schäden durch Löschwasser angerichtet werden.
Schäden an Fassade, Dach oder Garage zahlt die Wohngebäudeversicherung
Entstehen in der in der Silvesternacht durch Feuerwerkskörper Schäden am Dach, an der Garage oder an der Hausfassade, können Hauseigentümer ihre Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Die zahlt auch, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder Unbekannte Böller in den Briefkasten werfen und diesen beschädigen.
Verbrannte Ballkleider und beschädigte Kinderwagen im Hausflur reguliert die Haftpflichtversicherung
Wer in der Silvesternacht einen rauschenden Ball besucht und mit dem Tischfeuerwerk das Ballkleid der Tischnachbarin verbrennt, kann den Schaden über seine private Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Wer im Treppenflur einen Böller zündet und dabei gerät der im Hausflur abgestellte Kinderwagen in Brand, kann die Haftpflicht nur in Anspruch nehmen, wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Aber: Wer für solche Fälle keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss den entstandenen Schaden ohnehin aus eigener Tasche zahlen.
Autoschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung
Feuerwerksschäden, die am eigenen Auto entstehen, reguliert die Teilkaskoversicherung – aber hier wird meist eine Selbstbeteiligung fällig.
- TIPP: Wer in der Silvesternacht feiern geht, sollte Fenster und Türen unbedingt geschlossen halten, nicht nur, wegen der Böller, sondern auch wegen Einbrechern, die die Abwesenheit von Hausbesitzern und Mietern gern nutzen, um Diebstähle zu begehen. In solchen Fällen zahlt keine Versicherung!!
Wichtig für die Schadenabwicklung:
Schäden müssen der Versicherung innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Größere Schäden möglichst fotografieren und die Fotos als Beweis mit der Schadensmeldung mitschicken. Günstig ist es auch, wenn man Zeugen benennen kann. Bei größeren Beschädigungen durch Fremde am Auto, sollte die Polizei informiert und der Schaden aufgenommen werden. In solchen Fällen verlangen die Versicherungen das Aktenzeichen der Anzeige. Gleiches gilt für Einbrüche!
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