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Kuren von der Krankenkasse – wem stehen sie zu?
Kuren von der Krankenkasse – wem stehen sie zu?

Quelle: Skitterphoto

Arbeit - Gesundheit

Kuren von der Krankenkasse – wem stehen sie zu?

Der Arbeitsalltag ist häufig anstrengend, manchmal sogar stressig. Um sich zu erholen, müssen Arbeitnehmer aber nicht unbedingt Urlaub nehmen. Mit einer Kur oder Reha der Krankenkasse kann man auch wieder fit werden.

Der Arbeitsalltag ist häufig anstrengend, manchmal sogar stressig. Um sich zu erholen, müssen Arbeitnehmer aber nicht unbedingt Urlaub nehmen. Mit einer Kur oder Reha der Krankenkasse kann man auch wieder fit werden.

Wann verordnen Ärzte eine Kur oder Reha?

Kuren werden verordnet, wenn alle therapeutischen Maßnahmen ausgeschöpft sind, der behandelnde Arzt alle erforderlichen Medikationen, Therapien und Hilfsmittel verordnet hat und eine Besserung nicht eintritt. Ist der Arzt der Meinung, dass eine Kur oder Reha die Situation des Patienten verbessern könnte, kann sie verordnen und den Kurantrag befürworten.

Welche Ziele sollen mit Kuren erreicht werden?

Kuren und Rehas sollen Menschen befähigen, mit einer Erkrankung im Alltag umzugehen, eine erneute Erkrankung zu vermeiden bzw. bei Risikopatienten mit ersten Symptomen der Ausbreitung einer Erkrankung vorzubeugen. Außerdem soll eine Kur, die Lebensqualität erhöhen, Patienten schmerzfreier werden lassen und vor allem die Pflegebedürftigkeit verhindern

Welche Kuren stehen Patienten zur Verfügung?

Voraussetzung für die Bewilligung einer Kur oder Reha ist die nachgewiesene medizinische Indikation, die der Arzt bestätigen muss. Liegt der Nachweis vor, stehen folgende Kurvarianten zur Verfügung:

stationäre Kur mit Aufenthalt in einer Klinik;

teilstationäre Kur in einer Tages- oder Nachtklinik;

ambulante Kur – bei einem niedergelassenen Arzt.

Mutter-Kind-Kur: Wann wird sie verordnet?

Wenn Mütter gesundheitliche Probleme haben oder mit dem familiären Alltag überfordert sind, könnte eine Mutter-Kind-Kur helfen, die Gesundheit und das Gleichgewicht der Mutter wiederherzustellen. Eine Mutter-Kind-Kur kommt in Frage, wenn das Kind…

…gesundheitliche Probleme wie z.B. eine chronische Erkrankung hat, die behandelt werden sollte;

…auf Grund des Alters (Baby/Kleinkind) starke Trennungsängste hat, wenn die Mutter längere Zeit abwesend ist;

…das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

kein Familienmitglied das Kind versorgen kann, so lange die Mutter zur Kur ist.

Wie lange dauern Kuren oder Rehas maximal?

Ob Vorsorgekur, Reha-Maßnahme oder Mutter-Kind-Kur – die Verordnung einer stationären oder ambulanten Kur wird von den Kassen für drei Wochen bewilligt. In Ausnahmefällen kann auf ärztliche Empfehlung um eine Woche verlängert werden.

Antrag auf eine Kur: Wo und wie oft stellen?

Den Kur-Antrag müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse stellen – zwischen zwei Kuren müssen mindestens vier Jahre liegen. Beim Antrag hilft der behandelnde Arzt – und natürlich die Krankenkasse.

Wie viel Eigenanteil zahlen die Patienten?

Der Eigenanteil, den Versicherte zahlen müssen, beträgt für ambulante und stationäre Maßnahmen zehn Euro/Tag – die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt, wenn die Kur aus medizinischen Gründen länger als 42 Tage dauert;

Bei Anschlussheilbehandlungen der Krankenkasse ist die Zuzahlung ebenfalls auf 28 Tage begrenzt und bei beruflichen Reha-Maßnahmen müssen Versicherte keine Zuzahlung leisten.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

  1. Hanna Adams

    Danke für die Infos dazu, was einem zu steht. Die Oma einer Kollegin hat nach ihrem Schlaganfall ambulante Pflege in Anspruch genommen. Nun braucht sie eine Kur. Gut zu wissen, dass die Krankenkassen das eigentlichen zahlen müssten, da bei ihr schon alles ausgeschöpft wurde an Therapien, Medikamenten und Hilfsmitteln.
    LG

    31 Oktober

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