Fast alle Mieter wissen, die Heiz- und Nebenkosten sind in den vergangenen Jahren stetig und oft drastisch gestiegen. Noch vor zehn Jahren hatten viele Mieter noch ein Guthaben bei der Heizkostenabrechnung, doch diese Zeiten sind längst vorbei. Statt Guthaben werden oft saftige Nachzahlungen fällig, obwohl die Winter immer milder werden und viele Mieter sparsam mit Heizenergie umgehen. Dass jede zweite Heizkostenabrechnung Fehler aufweist, beklagen Verbraucherschutzverbände, der Deutsche Mieterbund und die örtlichen Mietervereine seit Jahren. Weil sich aber nichts ändert, bleibt nur ein Ausweg: Mieter müssen die Heizkostenabrechnung ganz genau prüfen, bevor sie eine Nachzahlung an den Vermieter leisten. Wir haben dafür euch die wichtigsten Schritte zusammengetragen:
Widerspruch einlegen – innerhalb eines Jahres!
Wichtigste Voraussetzung für Mieter: Jeder sollte die Abrechnung verstehen. Deshalb sollte jeder vom Vermieter eine verständliche und vollständige Abrechnung verlangen. „Zahlensalat“, aus dem sich kein nachvollziehbarer Verbrauch ablesen lässt, müssen Mieter nicht akzeptieren. Wer die Heizkostenabrechnung nicht versteht, kann sich an den Mieterverein wenden oder sich einen Dienstleister suchen, der die Abrechnung prüft. Ist eine Abrechnung fehlerhaft oder ist ein Nachzahlungsbetrag mit der Abrechnung nicht zu erklären, sollte schriftlich Widerspruch eingelegt – und bis zur Klärung NICHT gezahlt werden. Dafür hat man bei einer fehlerhaften Abrechnung ein Jahr Zeit.
Kopien der Originalbelege beim Vermieter anfordern
Wer die Abrechnung nicht nachvollziehen kann, weil sie zum Beispiel Positionen enthält, die nicht in eine Heizkostenabrechnung gehören, kann vom Vermieter Kopien der Originalabrechnung vom Erdgaslieferanten oder vom Heizöl abfordern. Achtung! Die Kosten der Kopien kann der Vermieter in Rechnung stellen.
Keine Wärmemengenmessung – 15 Prozent Pauschalkürzung
Im Zusammenhang mit den Heizosten wird meist auch das Warmwasser abgerechnet. Achtung! Erfolgte keine Wärmemengenmessung, können Mieter nach §12 der Heizkostenverordnung die Warmwasserkosten ihrer Heizkostenabrechnung um pauschal 15 Prozent kürzen – ganz legal!
Fristgerechte Heizkostenabrechnung – sonst keine Nachzahlung!
Die Heizkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Versäumt der Vermieter diese Frist, erlischt sein Anspruch auf eine Nachzahlung.
Vermieter sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet
Kauft ein Vermieter das Heizöl zu teuer ein oder bezieht das Erdgas von einem Anbieter, der besonders hohe Preise hat, können Mieter verlangen, dass der Vermieter bei einem günstigeren Lieferanten einkauft. Denn: Vermieter sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet!
Heizkostenabrechnung: Jede zweite ist fehlerhaft – DAS sind die Tricks!
Fast alle Mieter wissen, die Heiz- und Nebenkosten sind in den vergangenen Jahren stetig und oft drastisch gestiegen. Noch vor zehn Jahren hatten viele Mieter noch ein Guthaben bei der Heizkostenabrechnung, doch diese Zeiten sind längst vorbei. Statt Guthaben werden oft saftige Nachzahlungen fällig, obwohl die Winter immer milder werden und viele Mieter sparsam mit Heizenergie umgehen. Dass jede zweite Heizkostenabrechnung Fehler aufweist, beklagen Verbraucherschutzverbände, der Deutsche Mieterbund und die örtlichen Mietervereine seit Jahren. Weil sich aber nichts ändert, bleibt nur ein Ausweg: Mieter müssen die Heizkostenabrechnung ganz genau prüfen, bevor sie eine Nachzahlung an den Vermieter leisten. Wir haben dafür euch die wichtigsten Schritte zusammengetragen:
Widerspruch einlegen – innerhalb eines Jahres!
Wichtigste Voraussetzung für Mieter: Jeder sollte die Abrechnung verstehen. Deshalb sollte jeder vom Vermieter eine verständliche und vollständige Abrechnung verlangen. „Zahlensalat“, aus dem sich kein nachvollziehbarer Verbrauch ablesen lässt, müssen Mieter nicht akzeptieren. Wer die Heizkostenabrechnung nicht versteht, kann sich an den Mieterverein wenden oder sich einen Dienstleister suchen, der die Abrechnung prüft. Ist eine Abrechnung fehlerhaft oder ist ein Nachzahlungsbetrag mit der Abrechnung nicht zu erklären, sollte schriftlich Widerspruch eingelegt – und bis zur Klärung NICHT gezahlt werden. Dafür hat man bei einer fehlerhaften Abrechnung ein Jahr Zeit.
Kopien der Originalbelege beim Vermieter anfordern
Wer die Abrechnung nicht nachvollziehen kann, weil sie zum Beispiel Positionen enthält, die nicht in eine Heizkostenabrechnung gehören, kann vom Vermieter Kopien der Originalabrechnung vom Erdgaslieferanten oder vom Heizöl abfordern. Achtung! Die Kosten der Kopien kann der Vermieter in Rechnung stellen.
Keine Wärmemengenmessung – 15 Prozent Pauschalkürzung
Im Zusammenhang mit den Heizosten wird meist auch das Warmwasser abgerechnet. Achtung! Erfolgte keine Wärmemengenmessung, können Mieter nach §12 der Heizkostenverordnung die Warmwasserkosten ihrer Heizkostenabrechnung um pauschal 15 Prozent kürzen – ganz legal!
Fristgerechte Heizkostenabrechnung – sonst keine Nachzahlung!
Die Heizkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Versäumt der Vermieter diese Frist, erlischt sein Anspruch auf eine Nachzahlung.
Vermieter sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet
Kauft ein Vermieter das Heizöl zu teuer ein oder bezieht das Erdgas von einem Anbieter, der besonders hohe Preise hat, können Mieter verlangen, dass der Vermieter bei einem günstigeren Lieferanten einkauft. Denn: Vermieter sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet!
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