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Neue Corona-Regeln! Das gilt ab 19. Oktober 2020
Neue Corona-Regeln! Das gilt ab 15. Oktober 2020

Quelle: Pexels

Ratgeber

Neue Corona-Regeln! Das gilt ab 19. Oktober 2020

Seit mehr als acht Monaten hat uns die Corona-Pandemie fest im Griff. Der Sommer verschaffte uns allen eine Verschnaufpause und dieses trügerische Abflachen der Infektionskurve, haben wir dem heißen Sommer zu verdanken. Und: Die meisten sind trotzdem sehr umsichtig geblieben, andere leider unbekümmert, ignorant oder gleichgültig geworden. Das Virus ist ja auch schwer zu begreifen – man kann es nicht sehen, nicht riechen, nicht schmecken oder hören. Aber es ist da und es kann unerbittlich werden.

Die befürchtete zweite Welle ist nicht nur bei unseren Nachbarn Frankreich, Belgien, Tschechien und den Niederlanden mit großer Wucht angekommen, auch bei uns steigen Corona-Fallzahlen dramatisch. Am 13.Oktober erfasste das RKI 5132 Neuinfektionen – etwa 1000 mehr als am Vortag. Für den 14.Oktober meldete das RKI bereits 6638 Neuinfektionen. Wie sich die Pandemie weiterhin entwickeln wird, kann niemand vorhersagen – aber die Prognose deutet aus Anstieg.

Um eine „Explosion“ der Fallzahlen zu vermeiden, habe die Ministerpräsidenten der Länder am 14.Oktober im Kanzleramt neue Regelungen vereinbart. Wir geben euch hier einen Überblick über das, was ab dem 15.Oktober 2020 in Deutschland verbindlich gilt.

Was gilt ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche?

Maskenpflicht gilt im öffentlichen Raum überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen – zum Beispiel in Fußgängerzonen, auf Bahnhöfen und auf öffentlichen Plätzen und natürlich dort, wo Menschen dicht oder länger zusammenkommen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt weiterhin in Kraft und wird stärker kontrolliert.

Private Feiern werden auf 25 Personen im öffentlichen Raum begrenzt und auf 15 Personen in privaten Räumen. Und: Alle Bürger werden aufgefordert, genau zu überlegen, ob eine private Feier wirklich notwendig und vertretbar ist.

Veranstaltungen werden in Regionen, die die Höchstgrenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 innerhalb einer Woche erreichen, weiter begrenzt. Die Anzahl wird nicht pauschal festgelegt, sondern ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. Über die Teilnehmerzahl entscheiden die Gemeinde, Kommunen oder Stadtverwaltungen.

Was gilt ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche?

Sperrstunde für die Gastronomie gilt generell für Bars, Kneipen und Clubs, in denen es keine Speisen, sondern ausschließlich Getränke gibt. Diese Lokale müssen von 23 bis 6 Uhr schließen.

Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer begrenzt.

Privatfeiern werden auf maximal zehn Personen begrenzt und nur zwei Familien dürfen daran teilnehmen.

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden auf maximal zehn Personen beschränkt. Steigen die Infektionszahlen weiter und kommen sie innerhalb von zehn Tagen nicht zum Stillstand oder verlangsamen sich, treten weitere Kontaktbeschränkungen in Kraft.  Dann dürfen sich im öffentlichen Raum noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.

Was gilt für Schnelltest?

Schnelltests bei Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern, Bewohnern, Besuchern und Angestellten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden vom Bund übernommen.

Wer darf innerhalb von Deutschland reisen?

Reisen in Deutschland sollten sich die Bürger gut überlegten. Bund und Länder appellieren an die Vernunft der Menschen, erforderliche Reisen in Deutschland – vor allem aus Regionen mit hohen Infektionszahlen – zu verschieben oder abzusagen. Das zurzeit geltende Beherbergungsverbot in einigen Bundesländern für Übernachtungen in Hotels und Pensionen wird am 8. November neu bewertet.

Update: 19.10.2020

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Hotspots hatte in einigen Bundesländern nur eine geringe Haltbarkeit. Nun hat auch Hessen die Regelung gekippt.

Juristisch keinen Bestand hatte das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg. Dort kippten Gerichte die Regelung vorerst.

Die Regierung im Saarland setzte das Beherbergungsverbot zum vergangenen Freitag außer Kraft, in Sachsen und Bayern entfiel es mit Wirkung vom Samstag.

Gar nicht erst umgesetzt wurde die Regelung in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin und Bremen.

Weiterhin Bestand hat das Beherbergungsverbot noch in vier Bundesländern:

In Hamburg müssen Touristen aus deutschen Risikogebieten schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem deutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten müssen sie einen Negativtest vorlegen. Den Eilantrag eines Ehepaares aus Köln gegen das Verbot lehnte das Verwaltungsgericht vergangene Woche ab.

Quelle: tagesschau.de

Reisen ins Ausland wird am 8. November ebenfalls neu geregelt. Dann gilt: Reisende, die keinen triftigen Reisegrund haben, müssen zehn Tage in Quarantäne, können sich aber dem 5. Tag „freitesten“. Für Berufspendler und notwendige Reisen, wie zum Beispiel ein Klinikaufenthalt oder unaufschiebbare Familienangelegenheiten gibt es Ausnahmeregelungen.

Krankschreibungen ab 19. Oktober wieder telefonisch möglich

Eine weitere Änderung in der Corona-Pandemie betrifft Krankschreibungen. Ab dem 19.Oktober können sich Menschen, die zum Beispiel unter einer Erkältung oder einer anderen Atemwegserkrankung leiden, sich wieder per Telefon arbeitsunfähig schreiben lassen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison. Patienten können befristet bis zum Jahresende telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

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