Wenn Mitarbeiter erkranken, erhalten sie eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Wer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bleibt, an den zahlt die Krankenkasse nach sechs Wochen Krankengeld.
Was steht Mitarbeitern bei einer Erkrankung zu?
Arbeitnehmer, die wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Die Arbeitsunfähigkeit muss allerdings mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden und dieses Attest ist sofort oder am nächsten Arbeitstag in der Firma abzuliefern. Achtung! Wer neu in einer Firma beginnt, hat auf diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst Anspruch, wenn er länger als vier Wochen dort beschäftigt ist.
Wie lange zahlen Firmen diese Lohnfortzahlung?
Ab dem ersten Tag der Krankschreibung steht Mitarbeitern für maximal sechs Wochen eine Lohnfortzahlung zu und natürlich muss der Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Mitarbeiter überweisen. Handelt es sich um eine „Fortsetzungserkrankung“ (wenn der Mitarbeiter immer wieder krank wird), darf die Firma im Laufe von zwölf Monaten (ab der ersten Krankmeldung) die Krankheitstage so lange aufrechnen, bis die sechs Wochen erreicht sind. Achtung! Erkrankt ein Mitarbeiter nach der Gesundung erneut an derselben Krankheit, erhält er nur dann erneut sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn er vor dieser neuen gleichen Erkrankung sechs Monate lang nicht arbeitsunfähig war oder der Beginn seiner ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate zurückliegt.
Wann wird Krankengeld von den Kassen gezahlt?
Bescheinigt ein Arzt nach Ablauf von sechs Wochen, dass der Mitarbeiter weiterhin arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die zahlt 70 Prozent vom Brutto, aber maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes, den der Mitarbeiter im Durchschnitt erhält (§ § 44-52 SGB V). Achtung! Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erhält pro Kalendertag maximal 94,50 Euro Krankengeld!
Wie viele Wochen wird Krankengeld gezahlt?
Jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld bekommen. Diese Höchstdauer verlängert sich auch dann nicht, wenn in dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzukommt. Gerechnet wird ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, denn die Zeit der Lohnfortzahlung wird mitgerechnet. Achtung! Es gibt Arbeitgeber, die zahlen ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zum Krankengeld, um den Differenzbetrag zum Nettolohn auszugleichen. Es lohnt sich also, beim Arbeitgeber nachzufragen.
Nach Gesundschreibung weiter krank: was tun?
Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt es darauf an, dass sie lückenlos ist. Wer Krankengeld erhält und z. B. bis zu einem Freitag arbeitsunfähig geschrieben ist, aber verlängern muss, weil er noch nicht auskuriert ist, sollte das Attest unbedingt am Freitag verlängern lassen. Achtung! Wer bis zum nächsten Montag wartet, bekommt von der Krankenkasse kein Krankengeld für das zurückliegende Wochenende – und das macht sich auf dem Konto bemerkbar.
Was wird bei einem Arbeitsunfall gezahlt?
Ist ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben, hat er nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung Anspruch auf die Zahlung von Verletztengeld. Achtung! Diese Zahlung soll das Einkommen des Mitarbeiters ausgleichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Im Unterschied zum Krankengeld liegt das Verletztengeld bei 80 Prozent des regelmäßigen Monatslohnes – wobei der Nettolohn nicht überschritten werden darf. Abgezogen werden allerdings die anteiligen Zahlungen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Lohnfortzahlung oder Krankengeld?
Wenn Mitarbeiter erkranken, erhalten sie eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Wer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bleibt, an den zahlt die Krankenkasse nach sechs Wochen Krankengeld.
Was steht Mitarbeitern bei einer Erkrankung zu?
Arbeitnehmer, die wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Die Arbeitsunfähigkeit muss allerdings mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden und dieses Attest ist sofort oder am nächsten Arbeitstag in der Firma abzuliefern. Achtung! Wer neu in einer Firma beginnt, hat auf diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst Anspruch, wenn er länger als vier Wochen dort beschäftigt ist.
Wie lange zahlen Firmen diese Lohnfortzahlung?
Ab dem ersten Tag der Krankschreibung steht Mitarbeitern für maximal sechs Wochen eine Lohnfortzahlung zu und natürlich muss der Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Mitarbeiter überweisen. Handelt es sich um eine „Fortsetzungserkrankung“ (wenn der Mitarbeiter immer wieder krank wird), darf die Firma im Laufe von zwölf Monaten (ab der ersten Krankmeldung) die Krankheitstage so lange aufrechnen, bis die sechs Wochen erreicht sind. Achtung! Erkrankt ein Mitarbeiter nach der Gesundung erneut an derselben Krankheit, erhält er nur dann erneut sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn er vor dieser neuen gleichen Erkrankung sechs Monate lang nicht arbeitsunfähig war oder der Beginn seiner ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate zurückliegt.
Wann wird Krankengeld von den Kassen gezahlt?
Bescheinigt ein Arzt nach Ablauf von sechs Wochen, dass der Mitarbeiter weiterhin arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die zahlt 70 Prozent vom Brutto, aber maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes, den der Mitarbeiter im Durchschnitt erhält (§ § 44-52 SGB V). Achtung! Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erhält pro Kalendertag maximal 94,50 Euro Krankengeld!
Wie viele Wochen wird Krankengeld gezahlt?
Jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld bekommen. Diese Höchstdauer verlängert sich auch dann nicht, wenn in dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzukommt. Gerechnet wird ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, denn die Zeit der Lohnfortzahlung wird mitgerechnet. Achtung! Es gibt Arbeitgeber, die zahlen ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zum Krankengeld, um den Differenzbetrag zum Nettolohn auszugleichen. Es lohnt sich also, beim Arbeitgeber nachzufragen.
Nach Gesundschreibung weiter krank: was tun?
Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt es darauf an, dass sie lückenlos ist. Wer Krankengeld erhält und z. B. bis zu einem Freitag arbeitsunfähig geschrieben ist, aber verlängern muss, weil er noch nicht auskuriert ist, sollte das Attest unbedingt am Freitag verlängern lassen. Achtung! Wer bis zum nächsten Montag wartet, bekommt von der Krankenkasse kein Krankengeld für das zurückliegende Wochenende – und das macht sich auf dem Konto bemerkbar.
Was wird bei einem Arbeitsunfall gezahlt?
Ist ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben, hat er nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung Anspruch auf die Zahlung von Verletztengeld. Achtung! Diese Zahlung soll das Einkommen des Mitarbeiters ausgleichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Im Unterschied zum Krankengeld liegt das Verletztengeld bei 80 Prozent des regelmäßigen Monatslohnes – wobei der Nettolohn nicht überschritten werden darf. Abgezogen werden allerdings die anteiligen Zahlungen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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