close
Gesetzliche Änderungen im Jahr 2017
Gesetzliche Änderungen im Jahr 2017

Quelle: Kaique Rocha / Pexels

Ratgeber

Gesetzliche Änderungen im Jahr 2017

Das Jahr 2017 bringt viele positive Änderungen für uns alle. Wir haben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, auf die ihr euch schon mal einstellen könnt.

Der Grundsteuer-Freibetrag wird 2017 angehoben

Ab 1. Januar beträgt der Grundfreibetrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, für Ledige 8822 Euro und 17644 Euro für Ehepaare. Die Erhöhung des Freibetrages beträgt 170 Euro.

Mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung 

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung wird um zwei Monate verlängert – sie muss nicht mehr am 31. Mai, sondern erst am 31. Juli beim Finanzamt eingehen. Und: Die Steuerbelege muss man ab 2017 nicht mehr automatisch ans Finanzamt schicken, sondern nur noch, wenn die Steuerbehörde sie anfordert.

Erhöhung der Umzugspauschalen

Wer beruflich umziehen muss, wird bessergestellt. Voraussetzung ist, dass sich die tägliche Fahrzeit zur Firma um eine Stunde verkürzt. Verheiratete können 1528 Euro (bisher 1493 Euro) als Umzugspauschale geltend machen (Ledige den halben Betrag). Pro Kind erhöht sich die Pauschale um 337 Euro.

Rürup-Renten bis zu 84 Prozent abzugsfähig

Einzahlungen in Rürup-Renten sind steuerlich abzugsfähig. Ab 2017 steigt der Maximalbetrag auf 23632 Euro für Ledige bzw. 46724 Euro für Verheiratete. Davon können sie 84 Prozent steuerlich geltend machen. Das heißt: Die Beitragszahlungen wirken sich bis zu 19624 bzw. 39248 Euro steuermindernd aus.

Spendennachweise muss nicht mehr eingereicht werden

Für Kleinspenden unter 200 Euro genügte bisher ein einfacher Nachweis (z.B. Überweisungsbeleg). Jetzt braucht man Spendennachweise nur noch nach Aufforderung einzureichen.

Steuerbelege und Quittungen müssen nicht mehr vorgelegt werden

Eine erhebliche Vereinfachung für uns alle bedeutet, dass aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht. Künftig müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern.

Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen

Der Kinderfreibetrag wird ab Januar von 4608 Euro auf 4716 Euro erhöht. Das Kindergeld steigt ebenfalls und beträgt 192 Euro für die ersten zwei Kinder, für das dritte Kind sind es 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro.

Unterhaltsvorschuss wird länger gezahlt 

Der Unterhaltvorschuss, den Mütter vom Jungendamt erhalten, wenn der Vater ihres Kindes keinen Unterhalt zahlt, wird künftig nicht mehr für 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr gezahlt, sondern bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Mindestlohn wird angehoben

Zu Jahresbeginn 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben. Bisher betrug er 8,50 Euro. Ab Januar steigt er dann um 0,34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde.

Hartz-IV-Sätze steigen für Kinder und Ehepaare

Der Hartz-IV-Satz steigt für Kinder von 6 bis 13 Jahre von 270 auf 291 Euro im Monat. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren erhalten 311 Euro – die gleiche Erhöhung gilt für ledige Erwachsene. Für Ehepaare sind es 368 Euro (bisher 364 Euro).


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

  1. Super, vielen Dank für die Zusammenfassung.

    31 Dezember

  2. Melanie

    Auch vielen Dank für die Mühe. Sehr interessant und kompakt. Klasse!

    4 Januar

  3. Ich freu mich auch ! Dankeschön !

    5 Januar

  4. Angi

    WICHTIG: Das Gesetz zur Mordernisierung des Besteuerungsverfahrens ist zwar am 1.1.2017 in Kraft getreten. Die Steuererklärungsfristen verlängern sich aber erst ab dem Steuerjahr 2018! Für 2017 bleibt alles wie gehabt:
    https://www.steuern.de/steuergesetz-was-aendert-sich-ab-2017.html

    6 Januar

  5. Super! Vielen Dank!

    7 Januar

  6. Elena

    Super, Danke für die Infos!

    9 Januar

  7. Ayse Gülhan

    Vielen lieben Dank für die Bemühung und die Infos

    18 Februar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

vier − 1 =