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“Eine Ohrfeige ist schon ok” – Die häufigsten Irrtümer im Familienrecht...
Die 10 häufigsten Irrtümer im Familienrecht

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Familie - Ratgeber

“Eine Ohrfeige ist schon ok” – Die häufigsten Irrtümer im Familienrecht

Mehr als 80 Prozent der Frauen denken von sich, dass sie umfassend aufgeklärt sind. Doch im Familienrecht scheint das nicht zuzutreffen, denn dort gibt es noch immer viele Dinge, die sich als Irrtum herausstellen

Es ist schon kurios. Mehr als 80 Prozent der Frauen (und Mütter!) denken von sich, dass sie umfassend aufgeklärt sind, über ihre Rechte in der Ehe, vor allem gegenüber dem Ehemann oder im Falle einer Trennung und Scheidung. Doch im Familienrecht scheint nicht immer zuzutreffen, was „landläufig“ bekannt ist oder „überliefert“ wurde. Gerade im Familienrecht gibt es noch immer viele Dinge, die sich als Irrtum herausstellen. Wir haben deshalb die wichtigsten Irrtümer im Familienrecht für euch recherchiert und viele werden staunen, was alles anders geregelt ist als bisher angenommen.

Ein Kind darf schon mal eine Ohrfeige bekommen

Falsch! Bereits im Jahr 2000 wurde das „Züchtigungsrecht“ abgeschafft. Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (§ 1631 BGB), sonst machen sich die Eltern strafbar (§ 1666 BGB, §§ 223,225 StGB).

Eltern haften immer voll für ihren Nachwuchs

Falsch! Eltern haften zwar, aber nicht für ihre Kinder, sondern nur für ihr eigenes Fehlverhalten – z. B. wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen. Hier gilt: Liegt kein eigenes Verschulden vor, müssen sie nicht für Schäden aufkommen, die ihre Kinder verursachen (§ 832 BGB).

Offene Rechnungen der Kinder zahlen die Eltern

Falsch! Kinder dürfen grundsätzlich nur mit Erlaubnis der Eltern einen Vertrag z. B. für ein Handy schließen (§ 107 BGB). Ist das der Fall, könnte der Händler offene Rechnungen zwar einfordern – allerdings vom Kind, nicht von den Eltern. Ausnahme: Sie haben eine Bürgschaft unterschrieben.

Das Sorgerecht für die Kinder erhält die Mutter

Falsch! Ehepaare haben grundsätzlich auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht (§ 1626 ff. BGB). Bei unverheirateten Paaren kann die Mutter dem Vater das Sorgerecht ebenfalls nicht mehr verweigern Das Gesetz musste geändert werden, weil der Europäische Gerichtshof (Az.: 22028/04) und das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 420/09) die Regelung für unzulässig erklärt haben, dass unverheirateten Vätern kein Sorgerecht zusteht.

Eheverträge kann man nur vor der Ehe schließen

Falsch! Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen und geändert werden (§ 1408 BGB). Eine Ehe-Vereinbarung braucht allerdings ein notarielles Siegel – muss also von einem Notar beglaubigt werden (§ 1419 BGB). Eheverträge galten früher als unromantische „Liebeskiller“ und als Beleg dafür, dass der Partner, der mehr besitzt, kein Vertrauen hat. Seit einigen Jahren werden aber von immer mehr Paaren Eheverträge geschlossen – und nicht in allem Fällen besitzt der Mann mehr als die Frau. Oft ist es genau umgekehrt!

Männer zahlen immer Unterhalt an die Ex-Frau

Falsch! Die neuen Unterhaltsregeln fordern eine größere Eigenverantwortung von geschiedenen Frauen. Deshalb ist ein lebenslanger Unterhalt des Ex-Mannes eher die Ausnahme. Dem Elternteil, bei dem das Kind lebt (meist die Frau), kann zugemutet werden, nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes wieder in Teilzeit zu arbeiten. Und: Das führt zu einer Kürzung des Unterhalts wegen eigener Einkünfte.

Ein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen

Falsch! Jeder Ehegatte haftet für die eigenen Schulden (§ 1363 BGB). Anders ist es nur, wenn per Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart wurde (§ 1437 BGB).

Kurze Ehe werden schneller geschieden

Falsch! Jede Ehe, selbst wenn sie nur für einen Tag rechtsgültig geschlossen wäre, muss den gleichen Prozess durchlaufen wie Ehen, die über Jahre andauern – es muss mindestens ein Trennungsjahr nach dem Antrag eines Ehepartners auf Scheidung eingehalten werden.

Nach dem Trennungsjahr automatische Scheidung

Falsch! Erste Voraussetzung, dass eine Ehe geschieden werden kann ist, dass die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Danach muss en Ehepartner die Scheidung bei Gericht einreichen, also einen Scheidungsantrag stellen. Das Gericht prüft anschließend, ob die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind. Über Unterhaltsfragen und Zugewinn wird vor Gericht auch nur dann entschieden, wenn einer der Ehepartner dies beantragt. Über die Scheidung an sich wird also erst dann entschieden, wenn alle Fragen geklärt sind – automatisch geht also nichts!

Scheidungen werden nach deutschem Recht entschieden

Falsch! Nach europäischem Recht muss eine Scheidung in dem Land erfolgen, in dem die Ehepartner ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ haben bzw. gemeinsam hatten– dies gilt auch für Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich. Leben ein Ehepaar beispielsweise aus beruflichen Gründen in einem anderen Land als ihrem Heimatland und entscheidet sich dort für seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“, wird das Scheidungsrecht des „Arbeitslandes“ angewandt. Wer das nicht möchte, muss mit dem Ehepartner eine sogenannte Rechtswahlvereinbarung schließen, die notariell beurkundet werden muss.

In Scheidungen wird die „Schuldfrage“ geklärt

Falsch! Falsch! Falsch! Wer an einer Scheidung die Schuld trägt, wird nicht mehr festgestellt. Und zwar schon seit mehr als 45 Jahren nicht mehr. Bereits 1976 wurde die „Schuldfrage“ mit der Reform des Familienrechts endgültig abgeschafft. Seitdem gilt bei Scheidungen das sogenannte „Zerrüttungsprinzip“ – BGB § 1565 Abs. 1. Das heißt: Ob ein Ehegatte Ehebruch begangen hat oder eine Frau den Haushalt nicht „ordentlich“ führt, spielt heute ZUM GLÜCK!!! keine Rolle mehr.

Ein gemeinsamer Anwalt vertritt beide Ehegatten

Falsch! Ein weit verbreitetet Irrtum, denn ein Rechtsanwalt darf keinesfalls die Interessen von zwei Parteien vertreten, die sich „im Streit“ befinden. Selbst wenn sich die Ehegatten „einig“ sind und sich „einvernehmlich“ scheiden lassen möchten, ist das nicht erlaubt. Es ist allerdings ausreichend, wenn sich ein Ehepartner im Scheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten lässt und der andere keinen Anwalt hat. Dies sollte allerdings gut überlegt sein, denn was in einem Scheidungsverfahren alles passiert, ist nicht vorhersehbar und auch „einvernehmliche“ Ehegatten können plötzlich streiten. Und dann könnte der Partner, der ohne Anwalt vor dem Familiengericht erscheint, im Nachteil sein.

Kinderlose Ehegatten können die Scheidung einreichen

Falsch! Eine Scheidung ohne Anwalt? Dies wurde für kinderlose Ehepaare immer mal wieder ins Spiel gebracht. Auch dass sie den Scheidungsantrag allein beim Gericht einreichen dürfen, wurde diskutiert, ist aber nie wirksam geworden. Es gilt nach wie vor: Nur Rechtsanwälte können Scheidungsanträge wirksam bei Gericht einreichen.

Versorgungsausgleich gilt nur bis zur erneuten Ehe

Falsch! Der Versorgungsausgleich, der nach einer Ehe ermittelt wurde, gilt auch dann weiter, wenn ein Partner, der den Versorgungsausgleich zahlen muss, erneut heiratet. Denn der soll den Rentenunterschied aus der Zeit der vorherigen Ehe ausgleichen. Ein Versorgungsausgleich kann allerdings beantragt werden, wenn der Versorgungsberechtigte stirbt, ohne dass er Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat. Tritt dieser Fall ein, ist eine Beratung bei der Rentenversicherung sinnvoll.

Unterhalt für Kinder des Partners aus der neuen Ehe

Falsch! Für den Unterhalt aus einer vorherigen Ehe muss der neue Ehepartner nicht aufkommen – diese Pflicht obliegt den Ehegatten, dessen Kinder es sind. Unterhaltsansprüche für Stiefkinder sieht das Gesetz nicht vor – es sei denn, der neue Partner adoptiert das Kind oder die Kinder. Dafür muss allerdings die Zustimmung des leiblichen Vaters bzw. der leiblichen Mutter vorliegen.

Wer im Kfz-Brief steht, dessen Eigentum ist das Auto

Falsch! Der Kfz-Brief sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse eines Autos aus, sondern lediglich, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde und am Straßenverkehr teilnehmen darf. Der Eigentumsnachweis kann nur über einen Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde nachgewiesen werden.

Getrennte Konten bedeuten Gütertrennung

Falsch! Führen Ehepartner getrennte Konten, ist das überhaupt kein Hinweis darauf, ob das Paar in Gütertrennung lebt. Die Konten können sie bereits vor der Eheschließung besessen haben und auch die Tatsache, dass sich Ehegatten gegenseitig als Verfügungsberechtigten der Konten einsetzen, ist kein Hinweis darauf, dass das Paar in gesetzlichen Stand der Gütertrennung leben. Eine Gütertrennung wird erst dann wirksam, wenn sie in einem notariellen Ehevertrag schriftlich vereinbart wurde.

Eine Online-Scheidung ist viel preiswerter

Falsch! Viele wissen es vielleicht nicht, aber eine Scheidung kann inzwischen auch online eingereicht werden. Das spart vielleicht Zeit, aber kein Geld. Denn die Gebühren für eine Scheidung sind gesetzlich festgelegt – ebenso die Gerichtskosten. Ein Rechtsanwalt darf die gesetzlichen Gebühren nämlich nicht unterschreiten – er kann allerdings mit seinem Mandanten höhere Gebühren vereinbaren und kann sie nur in Rechnung stellen, wenn der Anwalt zustimmt. Die Kosten einer Online-Scheidung sind also ebenso hoch wie bei einem Anwalt, in dessen Kanzlei sich ein Mandant begibt. Wichtig! Auch wenn eine Scheidung inzwischen online eingereicht werden kann – die Scheidungsverhandlung findet NICHT online statt. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich vor dem Familiengericht erscheinen.

Umgang mit dem Kind kann erzwungen werden

Falsch! Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.; 1 BvR 1620/04) ist der Zwang eines Elternteils, das den Umgang mit dem eigenen Kind ablehnt, nicht durchsetzbar. Urteilsbegründung: Es widerspricht dem Wohl des Kindes und das steht im Vordergrund. Der Umgang kann daher nicht erzwungen werden.

Kindesunterhalt kann um Besuchswochen gekürzt werden

Falsch! Eltern, die zum Unterhalt verpflichtet sind, dürfen den Unterhalt nicht kürzen, da das Elternteil, bei dem das Kind lebt, laufende Kosten tragen muss wie Versicherungen, Kleidung Kitagebühren. Für die Zeit, in der sich das Kind zu Besuch beim anderen Elternteil aufhält, darf der Unterhalt nicht gekürzt werden. Eine faire Lösung wäre es aber, wenn sich die Eltern zum Beispiel in der Urlaubszeit freiwillig auf einen gekürzten Unterhalt einigen könnten. Aber das ist wie gesagt eine freiwillige Vereinbarung.

Den Geburtsnamen wieder anzunehmen, ist kostspielig

Falsch! Ehepartner, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen (Mädchennamen) wieder annehmen möchten, können beim Standesamt die Namensänderung beantragen – die Gebühr beträgt etwa 40 Euro.


Betty arbeitet als freie Journalistin und ist Herausgeberin im Verlag Berliner Journalisten. Im Ullstein-Verlag veröffentlichte sie drei Sachbücher zu den Themen Europa, Verbraucherrecht und der Gleichstellung allein erziehender Mütter.

  1. Mia

    Danke für die guten Tipps zum Familienrecht. Eine Bekannter vertritt auch die Meinung, dass eine Ohrfeige nicht schlimm ist. Diesen Artikel werde ich ihm einmal schicken und hoffen, dass er sein Verhalten ändert.

    28 August

  2. Michael Bäcker

    Danke für die vielen Informationen zum Familienrecht. Meine Schwester und mein Schwager haben schon for etlichen Jahren geheiratet und möchten nachträglich einen Ehevertrag schließen. Dass eine Ehe-Vereinbarung von einem Notar beglaubigt werden muss, werde ich ihr sagen. Das ist sehr hilfreich zu wissen.
    LG

    21 September

  3. Hanna

    Danke für die Infos zum Familienrecht! Meine Cousine studiert Jura und hat mir letztens auch sehr viel davon erzählt. Interessant, dass Eltern nicht immer voll für ihren Nachwuchs haften.

    LG

    5 Oktober

  4. Lena

    Hallo und vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Irrtümer im Familienrecht! Gerade in der Welt von Juristen spukt oft viel Halbwissen durch die Gegend. Schön, dass damit mal aufgeräumt wird. Ich habe auch schon oft gehört, dass kurze Ehen angeblich schneller geschieden werden, aber durch das Trennungsjahr macht diese Aussage ja gar keinen Sinn. Meine Tochter beginnt bald ihr Praktikum bei einem Fachanwalt für Familienrecht, da kann sie bestimmt Einiges lernen.

    15 Oktober

  5. Helena

    Toll, dass hier endlich aufgeräumt wird mit den ganzen Irrtümern, die zum Familienrecht kursieren. Ich wusste noch gar nicht, dass die Eltern nicht die offenen Rechnungen der Kinder zahlen müssen. Meine Schwester ist vor Kurzem Mutter geworden und fragt sich, wie da einige rechtliche Situationen aussehen würden. Da wird sie diese Seite sicherlich interessieren.

    30 November

  6. Thomas

    Als meine Tante ihren Mädchennamen wieder nach der Scheidung annehmen wollte, war das nicht sofort möglich. Zuerst musste sie beim Standesamt die Namensänderung beantragen. Dafür musste sie auch eine Gebühr zahlen.

    14 Dezember

  7. Nina

    Hallo! Danke für den aufschlussreichen Artikel zum Familienrecht – und vor allem für die Infos zu den Gesetzestexten. Dass das “Zuchtigungsrecht” erst 2000 abgeschafft wurde, ist ja erschreckend. Aber hoffentlich halten sich jetzt auch alle daran. Es ist sicher auch wichtig, Kinder immer wieder in ihrem Recht auf gewaltfreie Erziehung zu bestärken!

    20 Dezember

  8. Nina

    Danke für diesen interessanten Artikel zum Familienrecht. Ist ja ziemlich erschreckend, welche Irrtümer es noch gibt. Das sogenannte Züchtigungsrecht hätte natürlich auch schon viel früher abgeschafft werden müssen! Außerdem gut zu wissen, dass man bei einem Anwalt für Familienrecht auch nachträglich einen Ehevertrag abschließen kann.

    2 Mai

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